Salam,
das habe ich noch nie gehört...bloß, daß das Nachfasten vorzuziehen ist, wenn man kann. Aber wenn man mehrere Kinder hat und auch noch länger stillt, käme man am Ende ja auf jahrelanges nachzuholendes Fasten
Ehrlich gesagt würde ich Deine Schwiegermutter nach ihrer Aktion vom Jahresanfang sowieso nicht mehr ernstnehmen
Selbst Uthaymin hat eine Fatwa herausgegeben, in der er eher vage bleibt:
Shaykh Al-'Uthaymiin sagte in Fataawa al-Siyaam:
Die kranke Person, die eine anhaltende Krankheit hat oder ältere Menschen, Mann und Frau, welche nicht in der Lage sind zu fasten, müssen für jeden Tag eine arme Person speisen. Sei es in dem sie das Essen den Armen geben oder dieselbe Anzahl an Armen wie es Tage im Ramadaan gibt zu einer Mahlzeit einladen. Wie es Anas ibn Maalik, möge Allah mit ihm zufrieden sein, getan hatte als er älter wurde. Er hatte 30 arme Menschen versammeln lassen, anstelle des Fastens für einen Monat.
Der Koran sagt folgendes:
2:183-187 Ihr Gläubigen! Euch ist vorgeschrieben, zu fasten, so wie es auch denjenigen vor euch vorgeschrieben worden ist. Damit ihr Selbstbeherrschung lernt. Eine bestimmte Anzahl von Tagen. Und wenn einer von euch krank ist oder sich auf einer Reise befindet (und deshalb nicht fasten kann, ist ihm) eine (entsprechende) Anzahl anderer Tage (zur Nachholung des Fastens auferlegt). Und diejenigen, die es schwerlich leisten können, sind (wenn sie es versäumen) zu einer Ersatzleistung (fidya) verpflichtet: zur Speisung eines Armen. [...]
Birtanem