Schweigen als Zustimmung

Was Überraschendes herausgefunden? Ist der Islam doch anders, als Du denkst? (für Gäste lesbar.)
Maymuna
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Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Maymuna »

Also.. ich muss ja bei meinem Job oft juristische Lehrbücher lesen, und ich habe jetzt schon mehrmals gelesen, dass bei Verträgen (in Deutschland) das Schweigen des Handelspartners als Zustimmung angesehen wird. Also, genau so wie es laut traditioneller Meinung bei der islamischen Eheschließung ist.. wenn das Mädchen schweigt, dann stimmt sie zu.
Weiß irgendjemand, woher dieser Gedanke ursprünglich kommt? Haben das die Europäer von den Arabern übernommen? Gilt das im islamischen Recht auch für Handelsverträge oder wirklich nur den Ehevertrag?
mamamia
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von mamamia »

Meinst das hier: protestatio facto contraria non valet - heißt sinngemäß, dass ein Vertrag auch dann zustande kommt, wenn der andere lauthals dagegen protestiert, im deutschen Recht scheinbar gültig ... (vermutlich so gemeint, ich lege an der Hofer-Kasse einen Packen Milch hin und verkünde lauthals, den will ich gar nicht kaufen, den möchte ich geschenkt, die Kassiererin zieht ihn über den Scanner, ich packe ihn ein ....).

In Österreich gibt es den Grundsatz nicht.

Wird ein römischer Grundsätz sein, kein arabischer.

Oder meinst du die handelsrechtliche Variante? Da gilt (glaub ich auch in Deutschland), dass bei ständiger Geschäftspartnerschaft der eine dem anderen ein Angebot schicken kann (was weiß ich, einer kauft vom anderen jeden Monat 100 kg Mostäpfel einer gewissen Qualität zu jeweils festzulegenden Preisen), schweigt derjenige, der das Angebot erhält, kommt der Vertrag zustande und der andere darf liefern.
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Musafira
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Musafira »

Dass ich Handelsrecht hatte, liegt nun schon eine Weile zurueck. :? So weit ich mich erinnere gilt das fuer die Akzeptanz der Ware. Also ich bestelle etwas bei Amazon und wenn ich es nicht innerhalb von 14 Tagen zurueckschicke, sondern eben mich ueberhaupt nicht ruehre, gilt das als Akzeptanz der Ware. Ich glaube nicht, dass das aus dem islamischen Recht kommt, sondern ist schlichtweg eine praktische Regelung. Bei der Heirat ist das ja nun anders. Da koennte man ja das Maedchen durchaus fragen, aber in patriarchalischen Gesellschaften zaehlt das eben nicht. :(
Manche Leute meinen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben, dabei war es nur eine Buchstabensuppe.
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Rajaa
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Rajaa »

Salam,

so wie ich es immer verstanden habe, soll das Mädchen ja gefragt werden. Und schweigt es, hat es zugestimmt. Das wird teilweise schöngeredet - das soll angeblich dem Mädchen Peinlichkeiten ersparen, wenn es Sorge hat, so zu wirken als würde es schon verzweifelt nach einem Mann suchen.

Ich sehe es leider eher so, es schweigt vielleicht, weil es weiß, dass Protest sinnlos ist und nur richtigen Ärger mit sich bringen würde. Die glückliche aber schamhafte Braut, die durch Schweigen zustimmt, halte ich eher für eine Traumgestalt.

Wassalam,
Rajaa
"Ich habe in einem langen Leben in den verschiedensten Gesellschaftssystemen mit ihren Hoffnungen und Ängsten gelebt. Vielleicht ist es meine einzige Art von Weisheit, sicher zu sein, dass auf Erden eine gute Gesellschaft nicht existiert. " (Zygmunt Bauman)
mamamia
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von mamamia »

Musafira hat geschrieben:Dass ich Handelsrecht hatte, liegt nun schon eine Weile zurueck. :? So weit ich mich erinnere gilt das fuer die Akzeptanz der Ware. Also ich bestelle etwas bei Amazon und wenn ich es nicht innerhalb von 14 Tagen zurueckschicke, sondern eben mich ueberhaupt nicht ruehre, gilt das als Akzeptanz der Ware.

Nicht wirklich *gg*

Wenn ich bei Amazon was bestelle, mache ich ein Angebot zur Lieferung, die Lieferung ist dann praktisch die Akzeptanz meines Angebotes - das RücksendeRECHT ergibt sich aus speziellen Vorschriften (AGB). Hätte ich jetzt gemutmaßt.
Musafira hat geschrieben: Ich glaube nicht, dass das aus dem islamischen Recht kommt, sondern ist schlichtweg eine praktische Regelung. Bei der Heirat ist das ja nun anders. Da koennte man ja das Maedchen durchaus fragen, aber in patriarchalischen Gesellschaften zaehlt das eben nicht. :(
Da sind wir uns meinungstechnisch wieder einig.

Wobei angeblich nicht mal die Anwesenheit des Mädchens bei der Frage gefordert ist - da geht dann ein "Bote" in den Frauenraum und holt die schwiegende Zustimmung ein. Dass damit dem Mißbrauch Tor und Tür geöffnet sind, ist eh klar.
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Musafira
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Musafira »

Wobei angeblich nicht mal die Anwesenheit des Mädchens bei der Frage gefordert ist - da geht dann ein "Bote" in den Frauenraum und holt die schwiegende Zustimmung ein. Dass damit dem Mißbrauch Tor und Tür geöffnet sind, ist eh klar.
ja eben. Das mit der schweigenden Zustimmung halte ich fuer einen Gummiparagraphen, es ist praktisch, um es so aussehen zu lassen, als habe man die Zustimmung eingeholt, aber im Grunde besteht doch die Absicht gar nicht. Die Begruendung, die 10jaehrige koenne vielleicht zu schuechtern sein, um freudestrahlend zuzustimmen ist einfach laecherlich. Gerade in so autoritaeren Gesellschaften werden Kinder sowieso dazu erzogen, alles zu akzeptieren, was Papa sagt, da ist es voellig unwahrscheinlich, dass ein Maedchen lautstark gegen die Plaene des Vaters protestiert. :boese:
Wenn ich bei Amazon was bestelle, mache ich ein Angebot zur Lieferung, die Lieferung ist dann praktisch die Akzeptanz meines Angebotes - das RücksendeRECHT ergibt sich aus speziellen Vorschriften (AGB). Hätte ich jetzt gemutmaßt.
:confused:
Ich sehe es eher so, dass die Internetseite bereits ein Angebot ist und mit meiner Bestellung akzeptiere ich das Angebot. Damit ist dann Amazon in der Pflicht zu liefern. Nach der Lieferung habe ich die Pflicht die Ware zu pruefen und wenn ich mich dann nicht rege, habe ich die Ware stillschweigend akzeptiert.

Aber wie gesagt war das bei mir auch ewig her und ich fuehle mich da ncith mehr fit. Es waere vielleicht interessanter, wenn Maymouna konkrete Beispiele bringen wuerde, wo das schweigen als Akzeptanz gilt.

So beim Schreiben sind mir jetzt noch Faelle eingefallen. Z.B> wenn man ein kostenloses Probeabo einer Zeitung bestellt und nach dem Ablauf der 6 Monate nicht kuendigt, hat man stillschweigend ein kostenpflichtiges Abo akzeptiert. Meinst du so etwas, Maymouna? Auch da sehe ich keine Parallele zum islamischen Recht. Auch wenn es fies ist (wie leicht vergisst man zu kuendigen!), so hat man schon von Anfang an gewusst, worauf man sich einlaesst und man hat die Bedingungen ja akzeptiert.
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Maymuna »

mamamia hat geschrieben: Oder meinst du die handelsrechtliche Variante? Da gilt (glaub ich auch in Deutschland), dass bei ständiger Geschäftspartnerschaft der eine dem anderen ein Angebot schicken kann (was weiß ich, einer kauft vom anderen jeden Monat 100 kg Mostäpfel einer gewissen Qualität zu jeweils festzulegenden Preisen), schweigt derjenige, der das Angebot erhält, kommt der Vertrag zustande und der andere darf liefern.
Das meinte ich in etwa, aber in den Texten, die ich bisher gelesen habe, ging es nicht um ständige Geschäftspartnerschaften. Es kam für mich so rüber, als ob auch einmalige Situationen gemeint wären.

Leider sind da auch nie richtige Beispiele, es wird einfach nur gesagt, dass das Schweigen als Zustimmung zu dem jeweiligen Angebot gilt. Deshalb hat es mich eben an die islamische Eheschließung erinnert. Da wird ja auch ein Angebot (das der Ehe) gemacht, und wenn das Mädchen nichts sagt, gilt das als Annahme des Angebots.

Was das im Falle von Eheschließungen für Konsequenzen hat ist ja klar (wobei ich leider glaube, dass es auch nur einen geringen Unterschied machen würde, wenn das Mädchen explizit zustimmen müsste, denn dazu würden die Eltern sie genauso bewegen können, wie zum Schweigen). Aber ich fand die Parallele interessant und dachte, dass es da vielleicht einen gemeinsamen Ursprung gibt, bzw. das eine vom anderen übernommen wurde.
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Elisabeth
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Elisabeth »

Salam, so viel ich weiß kommt dieser Grundsatz aus dem römsichen Recht.

Aber ich kann mir auch gut vorstellen, dass ein Mädchen eher schweigt, weil es nicht wagt, nein zu sagen!
War früher vielleicht ja ganz anders!
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judith

Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von judith »

Hallo Maymuna,

erst mal die Frage, was du mit Schweigen gilt als Zustimmung meinst.

Ein Vertrag wird durch Angebot und Annahme geschlossen. A bietet B ein Auto für 1000 euro an. B nimmt das Angebot an. Dann besteht ein Vertrag.
Wenn B nicht reagiert besteht kein Vertrag.

Ich kenne diese Formulierung mit dem Schweigen eher als Formulierung am Ende eines Protokolls einer Besprechung von 2 Parteien (zB Auftragnehmer und Auftraggeber). Dann verfasst einer das Protokoll und will den anderen zu einer schnellen Reaktion bzw. Anerkenntnis des Protokolls bewegen. Inwiefern das rechtlich relavant ist, weiss ich allerdings nicht.

Judith
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Maymuna »

judith hat geschrieben: erst mal die Frage, was du mit Schweigen gilt als Zustimmung meinst.
Ich meine damit gar nichts, es steht genauso in den Büchern. :D
Natürlich ist mir jetzt schon länger nicht mehr so eine Textpassage unter die Augen gekommen, das ist halt der Vorführeffekt. :? Wenn ich es nochmal lese, schreibe ich es mir auf und sage euch bescheid. =)
Habe aber jetzt mal Google gefragt und folgendes gefunden:
§ 362 HGB: Schweigen eines Kaufmanns auf Anträge gilt als Annahme
http://classic.unister.de/Unister/wisse ... 1_180.html

Kann damit jemand was anfangen? Judith, du vielleicht? :)
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Rabia25 »

Selam,

das mit der stillschweigenden Annahme eines Antrags kenne ich von zweiseitigen Handelskäufen, also wenn beide Vertragspartner Geschäftsleute sind. In diesem Fall wird erwartet, dass derjenige Handelspartner, der ein Angebot in Form eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens erhalten hat, in angemessener Zeit darauf reagiert, sonst gilt das Angebot als angenommen. Z.b. in dem Fall, wo man verhandelt, dann der eine aber ein Angebot mit ganz anderen Konditionen verschickt. Reagiert der Geschäftspartner dann nicht innerhalb einer bestimmten Zeit (also ca. 3 Tagen), gilt das Angebot als angenommen und ein gültiger Vertrag ist geschlossen.

habe das so gelernt, dass das ein Handelsbrauch ist, der weder im Bürgerlichen Gesetzbuch noch im Handelsgesetzbuch zu finden ist, aber dennoch Bestand hat, weil so lange angewandt (Gewohnheitsrecht).

edit: der §362 HGB lautet (Auszug):

[...]mit dem er in Geschäftsverbindung steht[...]das gleiche gilt [...]dem gegenüber er sich zur Besorgung solcher Geschäfte erboten hat.

Wassalam Rabia
Zuletzt geändert von Rabia25 am Di 24. Feb 2009, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
Und unter Seinen Zeichen sind die Schöpfung der Himmel und der Erde und die Verschiedenheit eurer Sprachen und Farben. Hierin sind wahrlich Zeichen für die Wissenden. (Koran 30:22)
Maymuna
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Maymuna »

Danke Rabia!! Und weiß man, wo dieses Gewohnheitsrecht seinen Ursprung hat? Denn mich interessiert ja schon, ob es da irgendwelche Verbindungen zu dieser Regelung im islamischen Eherecht gibt.
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Musafira
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Musafira »

Maymuna hat geschrieben:Danke Rabia!! Und weiß man, wo dieses Gewohnheitsrecht seinen Ursprung hat? Denn mich interessiert ja schon, ob es da irgendwelche Verbindungen zu dieser Regelung im islamischen Eherecht gibt.
Nein, so weit ich mich erinnere ist das im Handelsrecht so, um es einfacher zu machen. Es gilt ja nur zwischen zwei Geschaeftsleuten, die in dauernder Geschaeftsbeziehung stehen und von denen auch ausgegangen wird, dass sie die Rechtslage kennen. Wenn z.B. jemand jede Woche etwas bestellt, kann stillschweigend davon ausgegangen werden, dass das jede Woche fuer jede Woche gilt. Im islamischen Eherecht ist es ja eher etwas einmaliges, und die Betroffene kennt die Rechtslage mit groesster Wahrscheinlichkeit nicht.

Gewohnheitsrecht bedeutet z.B. auch wenn ich jeden Tag durch den Garten meines Nachbarn laufe, weil es so viel naeher zur Strassenbahn ist und der normale Weg deutlich weiter waere und der Nachbar duldet das stillschweigend, habe ich da ein Gewohnheitsrecht. Wenn er dann ploetzlich beschliesst, einen Zaun um den Garten zu machen, kann er dazu verpflichtet werden, ein Tuerchen in den Zaun zu machen, damit ich mein Gewoheitsrecht ausueben kann.
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Ammianus

Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Ammianus »

Das kann, hab ich jedenfalls so bei einer Umschulung gelernt, auch für Miet- und Arbeitsverträger gelten. Beide können ja auch mündlich abgeschlossen werden.
Du ziehtst in eine Wohnung, setzt den Besitzer davon in Kenntnis und überweist Geld dafür. Der nimmt das zur Kenntnis und das Geld entgegen. Da gibt es wohl sogar so was wie ein Grundsatzurteil betreff der Art der Kenntnisnahme und der Zahl der notwendigen Wiederholungen.
Ähnlich beim Arbeiten: Du verrichtest für jemanden ungefragt Arbeiten, der nimmt das zur Kenntnis, zieht Nutzen daraus. Daraus kann dann ebenfalls ein Anspruch auf Entlohnung, Kündigungsschutz usw. erwachsen.
All das sind aber eben sehr spezielle Fälle.
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Re: Schweigen als Zustimmung

Beitrag von Rabia25 »

das mit der Wohnung und dem Arbeiten sind dann wohl konkludente Handlungen, sprich, das Gegenüber weiß, was ich bezwecke, und der Vertrag kommt zustande. und Arbeitsverträge z. B. sind an sich nicht zwingend schriftlich festzuhalten, wenn man anfängt zu arbeiten, es gibt aber ein nachträglich eingeführtes Gesetz (das Nachweisgesetz), wo steht, dass einen Monat später die wichtigsten Vertragspunkte niedergeschrieben werden müssen.
Und unter Seinen Zeichen sind die Schöpfung der Himmel und der Erde und die Verschiedenheit eurer Sprachen und Farben. Hierin sind wahrlich Zeichen für die Wissenden. (Koran 30:22)
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