Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Wie leben Muslime in Deutschland, Österreich, der Schweiz usw.? (für Gäste lesbar)
Pax

Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Pax » Di 15. Mär 2011, 23:47

Arife hat geschrieben:
Pax hat geschrieben: :? Äh, das finde ich jetzt auch ungerecht. Ich spreche besser deutsch als manch anderer Deutscher, verhalte mich auch so, fühle mich
wie eine Deutsche, aber bin immer noch die "unintegrierte Türkin". Warum? Weil man mir ansieht, dass ich ein Ausländer bin! Es gibt
Leute(deutsche), die sind erstaunt wenn ich anfange Deutsch zu sprechen: "Wow, Sie sprechen aber gutes Deutsch." Äh ja, ich bin
auch in Deutschland geboren, habe einen deutsch Pass. Und es geht nicht nur mir so. Mag sein, dass die ältere Generation unintegriert ist. Ich kenne viele in meinem Alter, die den türksichen Pass abgeben, weil sie sich mehr Deutsch als Türkisch fühlen.
Aber das sieht natürlich keiner. Immer die Rentner, die sowieso bald endgültig in die Türkei fliegen wollen, wo ihnen der türksiche Pass
auch was bringt, als Beispiel nehmen und alles pauschalisieren. Dadurch macht ihr es auch nicht besser.
Ich verstehe jetzt nicht wie du darauf kommst :confused:
Ich habe ja auch extra geschrieben, dass man natürlich nicht pauschalisieren kann. Oder worauf/auf wen hast du dich bezogen?
Ich hatte das nicht auf deinen Beitrag bezogen Arife. ;)
Zuletzt geändert von Pax am Mi 16. Mär 2011, 00:18, insgesamt 1-mal geändert.
Pax

Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Pax » Di 15. Mär 2011, 23:55

Maymuna hat geschrieben:Ach, dass jetzt einige beleidigt sind, wundert mich ehrlich gesagt überhaupt nicht. Man darf bei dem Thema ja bloß nicht ehrlich sein. Man soll alles schönreden und die Tatsachen nicht aussprechen. Es ist aber einfach so, dass ein Großteil der in Deutschland lebenden Türken NICHT die deutsche Staatsangehörigkeit hat, und zwar nicht, weil das in Deutschland ach so schwierig wäre sondern weil sie sich bewusst DAGEGEN entscheiden, ihre türkische Staatsangehörigkeit abzugeben, wofür es aber keine guten objektiven Gründe gibt.
Na ja, wenn du mich mit beleidigt sein meintest, muss ich dich enttaeuschen. Ich war nicht beleidigt, aber ich versteh auch gar nicht, warum du dich so aufregst. ;)
Du scheinst ja gut ueber Tuerken bescheid zu wissen. Bist du eine? Hast du viele in deinem Umfeld? Lebst du mit einem zusammen? Du weisst doch gar nicht wie sie leben, in was für welchen Verhaeltnissen. Den deutschen Pass zu kriegen ist nicht ganz so einfach wie du das darstellst, meine Liebe. Zumindest nicht materiell. Der kostest um die 250 Euro, oder ein bisschen mehr. Und wenn man eine 5-Koepfige Familie hat, jedem einen Pass kaufen, das kann ziemlich teuer werden. Wenige Tuerken sind so reich sich das mal so eben leisten zu koennen. Ich weiss ja nicht aus welchen Verhaeltnissen du kommst, aber DAS liebe Maymuna, kann fuer manch einen schon ein riesen Hindernis sein.
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Musafira » Mi 16. Mär 2011, 02:26

Ich wollte nicht, das das nun zum Tuerken-Bashing-Thread wird, bzw es so empfunden wird. :(

Es ging mir hier wirklcih un Rechte, die man hat oder nicht hat, und der Hintergrund war wirklich, dass ich mal wieder in einem Artikel gelesen habe "Germany denies its turkish migrants equal rights" - und so habe ich ihn schon oefters gelesen, in respektablen Zeitschriften wie dem Economist. Und das halte ich nun mal nicht fuer richtig. Die Lage ist ja wohl eher so, dass man auch ohne Staatsbuergerschaft so viele Rechte hat, dass viele sich die Sentimentalitaet leisten koennen, sich als Tuerke zu fuehlen.

Ich war mal bei einer Vorfuehrung eines Films, das von Witwen in Indien in den 1930er Jahren handelte. Der Film schilderte ein kleines Maedchen, das mit einem alten Mann verheiratet wurde, und als der Mann starb, sie schon als kleines Maedchen in einem Witwenhaus landete, weil Witwen als unrein und Unglueck bringend galten. Es war ein schoen gemachter, aber sehr trauriger Film. Und nach dem Film lies die Regisseurin (eine Kanadierin indischer Abstammung) eine Nachricht verlesen, dass zum Glueck die Witwenhaeuser in Indien heutzutage verboten seien, aber es gaebe heutzutage viele moderne Witwen. Man koenne das auch als Metapher fuer "Tibeter in China", ... (nannte da noch mehr Gruppen), oder Tuerken in Deutschland sehen. Und da war ich schon etwas angesaeuert und waere am liebten aufgestanden, und haette protestiert, das das doch nun wirklich kein Vergleich sei.

Ich glaube, viele Nordamerikaner koennen sich gar nicht vorstellen, dass es Migranten gibt, die sich auch nach Generationen nicht einbuergern lassen wollen, und weil sie sich das nicht vorstellen koennen, glauben sie wohl, dass der deutsche Staat ihnen das Recht nicht gibt. Das das nun schon vor ueber 10 Jahren geaendert und erleicthert wurde, wird da einfach mal uebersehen.
Manche Leute meinen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben, dabei war es nur eine Buchstabensuppe.
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Rabia25 » Mi 16. Mär 2011, 12:48

zum türkischen Militärdienst: den Aufschub bekommt nur, wer dauerhaft arbeitet und dieses dem türkischen Konsulat nachweist. erreicht man fast die Altersgrenze, wo man nicht mehr zum Dienst eingezogen werden kann, ist die Ablösesumme höher, als wenn man vorher schon zahlt. vor dem Erreichen der Altersgrenze muss man aber auch trotz Ablöse einen symbolischen dreiwöchigen Dienst in der Türkei ableisten.

Quelle: eigene Erfahrung meines Mannes und anderer Bekannter sowie gelesen bei Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Wehrdienst
Der Wehr- bzw. sogenannte Vaterlandsdienst (vatan hizmeti) ist laut Art. 72 der türkischen Verfassung in Verbindung mit Art. 1 des Wehrdienstgesetzes Nr. 1111 vom 21. Juni 1927 Recht und insbesondere Pflicht jedes männlichen Staatsbürgers. Eine Wehrdienstverweigerung ist nach Art. 45 des Militärstrafgesetzbuches Nr. 1632 vom 22. Mai 1930 ausgeschlossen. Schon abgeleisteter Wehr- oder Zivildienst, etwa vor einer Einbürgerung, wird seit 1993 mit dem Ministerratsbeschluss 93/4613 anerkannt.

Nach Art. 2 des Gesetzes Nr. 1111 beginnt die Wehrpflicht am 1. Januar des Jahres, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Die Wehrpflicht endet mit Beginn des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 41. Lebensjahr vollendet. Geschwister bzw. Kinder von im Dienst getöteten Soldaten sind nicht wehrpflichtig.

Seit dem 15. Juli 2003 dauert der reguläre Militärdienst für Soldaten (er) 15 Monate, für Reserveoffiziersanwärter (yedek subay adayı) 12 Monate und für Kurzzeitsoldaten (kısa dönem er) 6 Monate.

Für türkische Staatsbürger, die sich länger als 3 Jahre (1095 Tage) im Ausland befinden, besteht die Möglichkeit, den Militärdienst durch eine einmalige Zahlung auf insgesamt 21 Tage zu verkürzen. Für Personen unter 38 Jahren beläuft sich der Betrag auf 5112 Euro, für Personen über 38 Jahren sind es 7668 Euro.
dort angegeben sind Originalquellen auf türkisch:
http://www.asal.msb.gov.tr/er_islemleri ... leri_2.htm
http://www.cnnturk.com/TURKIYE/haber_de ... rID=431358


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und ich hab gehört, kenne es aber nicht aus eigener Erfahrung, dass es wohl beim Aufgeben der türkischen Staatsbürgerschaft Probleme mit dem Erben von Land in der Türkei hat. soweit ich weiß, können Nicht-Türken in der Türkei kein Land besitzen. bin mir da aber nicht sicher.

und die Rentenzahlung später? verliert ein Türke seine in der Türkei erworbenen Rentenansprüche, wenn er Deutscher wird?

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Das bisher unter dem Namen „Blaue Karte“ (Mavi Kart) bekannte Dokument, mit der ehemaligen türkischen Staatsbürgern unter anderem aufenthaltsrechtliche oder erbrechtliche Privilegien gewährt wurden, soll mit einer Änderung des türkischen Staatsangehörigkeitsrechts erheblich ausgeweitet werden.

Wie türkische Staatsbürger
So sollen Türkischstämmige auch nach der Ausbürgerung aus der türkischen Staatsbürgerschaft einen türkischen Personalausweis bzw. Identitätskarte haben, mit der sie türkischen Staatsbürgern nahezu gleichgestellt werden. Ermöglicht wird das durch die Fortführung der Akten in den Personenstandsregistern.

Die bisherige „Mavi-Kart“-Regelung krankte vor allem daran, dass die Daten mit der Ausbürgerung geschlossen wurden. So wurden selbst einfache Behördengänge oder Geschäfte des täglichen Lebens, zu einer Tortur, weil die „Mavi Kart“ im Prinzip nur bescheinigte, dass es sich um einen ehemaligen türkischen Staatsbürger handelt, nicht aber erkennen ließ, welchen aktuellen Status die Person hat. Das soll sich mit der Neuregelung ändern. Und nicht nur das, sogar im Staatsdienst sollen ehemalige türkische Staatsbürger künftig arbeiten dürfen. Lediglich das Wahlrecht bleibt außen vor. Damit reagiert die Türkei auf Sorgen und Ängste seiner im Ausland lebenden Bürger, mit dem Verlust der türkischen Staatsbürgerschaft finanzielle oder sonstige Nachteile in der Türkei zu erleiden.
http://www.migazin.de/2011/02/27/recep- ... ur-turken/
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Hiyam » Mi 16. Mär 2011, 17:44

und ich hab gehört, kenne es aber nicht aus eigener Erfahrung, dass es wohl beim Aufgeben der türkischen Staatsbürgerschaft Probleme mit dem Erben von Land in der Türkei hat. soweit ich weiß, können Nicht-Türken in der Türkei kein Land besitzen. bin mir da aber nicht sicher.

und die Rentenzahlung später? verliert ein Türke seine in der Türkei erworbenen Rentenansprüche, wenn er Deutscher wird?
Aber diese beiden Beispiele sind kein Beleg dafür, daß Türken in Deutschland weniger Rechte hätten. Sie sind nur ein Beleg dafür, daß Nicht Türken in der Türkei weniger Rechte haben als Türken.

Und was die Rentenansprüche betrifft, das tangiert hier geborene oder in jungen Jahren - vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses - Eingewanderte ebenfalls nicht.
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Musafira » Do 17. Mär 2011, 01:56

Genau.

Uebrigens hat Indien dann das Konzept entwickelt, dass "Persons of Indian Origin" ebenfalls Besitz- und Erbrechte in Indien haben, um im Ausland lebenden Indern zu ermoeglichen, die dortige Staatsbuergerschaft anzunehmen und sie dennoch in Indien keine Rechte verlieren. Da gaebe es also auch seitens der Tuerkei Moeglichkeiten, diese Probleme zu loesen. :)
Manche Leute meinen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben, dabei war es nur eine Buchstabensuppe.
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Maymuna » Do 17. Mär 2011, 12:07

Pax, ich schreibe dir eine private Nachricht, weil das alles doch etwas zu sehr am eigentlichen Thema vorbeigeht.
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Rabia25 » Do 17. Mär 2011, 12:19

was nicht nur türkische Kinder, sondern auch Kinder anderer Nationalitäten, die hier in Deutschland aufwachsen bzw. hier schon geboren sind, betrifft: es gibt unter Pädagogen in Kita, Hort und Schule leider auch solche, die, ähnlich wie beim "Kevinismus-Effekt", Kinder mit Eltern, die nicht so gut Deutsch sprechen, automatisch auch als weniger qualifiziert und "lernwillig" ansehen und sie auch entsprechend weniger fördern.

In der Grundschule hab ich das in fast 5 Jahren öfters erlebt: polnische, türkische und arabische Kinder, deren Eltern hier arbeiten, quasi integriert sind, aber trotzdem noch einen starken Akzent oder generelle Sprachprobleme haben aufgrund eines evtl. niedrigeren Bildungsniveaus. Oder einfach nicht genau wussten, wie sie mit dem ständig sich erneuernden Bildungssystem umgehen sollten (Mitspracherecht, Selbstverständnis etc.)

Die Kinder wurden öfters als deutsche oder andere ausländische Kinder in Förderkurse eingeteilt, öfters auf einzelne Sitzplätze gesetzt, wenn sie gestört hatten.

Benötigten sie Ergotherapie oder Logopädie, wurden sie schneller auf ein zusätzliches Grundschuljahr eingestimmt, als vergleichbar "betroffene" deutsche Kinder. es gab und gibt aber einige bemerkenswerte Ausnahmen unter den Pädagogen, die ich kennengelernt habe.

aber das ist nur mein subjektiver Eindruck. was habt ihr bisher erlebt?
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Maymuna » Do 17. Mär 2011, 13:20

Ja, auf jeden Fall. Auch die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen unterscheiden sich stark. Da wird einfach davon ausgegangen, dass die Kinder von Eltern, die nicht perfekt Deutsch sprechen, sowieso nicht auf eine Realschule, geschweige denn auf ein Gymnasium gehen können.

Aber nochmal: Es ging Musafira doch um Rechte. Es gibt in Deutschland kein Verbot für ausländische Kinder aufs Gymnasium zu gehen. Die einzigen Rechte, die einem Ausländer hier fehlen, sind die die an die Staatsangehörigkeit gekoppelt sind. Und die Staatsangehörigkeit lässt sich ändern.
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Amina85 » Do 17. Mär 2011, 13:43

Rechte ja nur nicht gerade viele Chancen.....
Ist das Auge rein, so sieht es nichts als Reinheit.
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Rabia25 » Do 17. Mär 2011, 14:10

Recht haben und Recht bekommen sind eh zwei Paar Schuhe. früher gab es einen Artikel über einen eingebürgerten Mann, der bei einem Telefonat mit dem Arbeitsamt nicht besonders gut behandelt wurde. leider nicht unbedingt ein Einzelfall.

habe hier noch ein Papier gefunden,
von Andreas Goldberg
Geschäftsführer, Zentrum für Türkeistudien, Essen
Dora Mourinho
Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Zentrum für Türkeistudien, Essen
Ursula Kulke
Assessorin, Ravensburg
verfasst:
http://www.ilo.org/public/english/prote ... imp07d.pdf
Titel: Arbeitsmarkt-Diskriminierung gegenüber ausländischen Arbeitnehmern in Deutschland (wahrscheinlich aus dem Jahr 1993, vielleicht finde ich eine aktuellere Version :tuedeltue: )

da werde ich bei der Auswertung mal genauer nachlesen.

edit: hier aus dem Jahre 2007 von der OECD:
http://www.oecd.org/document/6/0,3343,d ... 01DBC.html
Deutschland sollte Migranten zu besseren Chancen auf dem Arbeitsmarkt verhelfen
Menschen mit Migrationshintergrund haben es auf dem deutschen Arbeitsmarkt deutlich schwererer, eine angemessene Beschäftigung zu finden als Personen ohne Migrationshintergrund. Dies ist zum Teil auf das geringere Bildungsniveau von Migranten zurückzuführen. Doch auch bei gleicher Bildung schneiden Migranten und deren Kinder deutlich schlechter ab als die übrige Bevölkerung.
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Anne81 » Do 17. Mär 2011, 15:08

Mir fällt gerade noch ein Punkt ein, der aber nicht nur Türken betrifft und wohl auch nicht direkt Rechte, was aber durchaus bei den Äußerungen, um die es ging relevant sein kann: Viele Abschlüsse werden hier nicht anerkannt, wodurch viele ihren Beruf nicht ausüben dürfen. Soweit ich weiß, ist Deutschland dabei wesentlich pingeliger als manche andere Staaten.
Weiß jemand von euch, wie es speziell mit der Anerkennung von türkischen Abschlüssen ist?
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Rabia25 » Do 17. Mär 2011, 15:15

http://www.anabin.de/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=36 -> die türkischen Bildungsabschlüsse werden hier erläutert und bewertet.

http://www.anabin.de/faq/Beruf_Berufsau ... meines.htm
1. Ich habe im Ausland eine berufliche Qualifikation erworben und möchte diesen Beruf in Deutschland ausüben. Wer ist für die Anerkennung meiner Bildungsnachweise zuständig?

Falls Sie nicht über die besonderen Berechtigungen nach dem Bundesvertriebenengesetz verfügen, ist die Anerkennung Ihres Berufes in der Regel nur dann möglich, wenn es sich um einen reglementierten Beruf handelt.

Wenn der von Ihnen angestrebte deutsche Beruf ein reglementierter Beruf ist, finden Sie die zuständige deutsche Behörde unter "Zuständige Stellen in Deutschland". Wählen Sie bitte die Behörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Bei Lehrern richtet sich die Zuständigkeit abweichend davon nicht nach dem Wohnsitz, sondern danach, in welchem Bundesland die Tätigkeit als Lehrer angestrebt wird.

2. Was ist ein reglementierter Beruf?

Ein Beruf gilt dann als reglementiert, wenn die Ausübung des Berufs eine bestimmte Ausbildung voraussetzt und gesetzlich an den entsprechenden Qualifikationsnachweis gebunden ist.
Beispiele für reglementierte Berufe: Rechtsanwalt, Steuerberater, Krankenschwester, Physiotherapeut, Arzt.


und noch etwas: in letzter Zeit werden sogar türkischen Geschäftsleuten die Visa für Deutschland immer wieder verwehrt oder die Anträge wurden nicht zügig bearbeitet:
http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 87234.html
Und unter Seinen Zeichen sind die Schöpfung der Himmel und der Erde und die Verschiedenheit eurer Sprachen und Farben. Hierin sind wahrlich Zeichen für die Wissenden. (Koran 30:22)
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von iman07 » Do 17. Mär 2011, 15:39

Anne81 hat geschrieben:Viele Abschlüsse werden hier nicht anerkannt, wodurch viele ihren Beruf nicht ausüben dürfen. Soweit ich weiß, ist Deutschland dabei wesentlich pingeliger als manche andere Staaten.
Ich bezweifle dass Deutschland da wesentlich pingeliger ist als andere Staaten. Hier in Kanada ist es genau dasselbe mit den Abschluessen (auch zB mit europaeischen Abschluessen; dasselbe gilt auch umgekehrt fuer kanadische Abschluesse in Europa...wir haben uns da mal informiert da wir ueberlegt hatten evtl mal wieder nach Europa zu ziehen). Sobald du in ein "Nicht-EU" Land (und vice versa) ziehst wird es schwierig mit Anerkennung.
"Woran du aber dein Herz hängst, das ist dein Gott"
Martin Luther

"Der erste Schluck aus dem Becher der Naturwissenschaften macht atheistisch, aber auf dem Boden des Bechers wartet Gott."
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Re: Welche Rechte haben Tuerken in Deutschland nicht?

Beitrag von Arife » Fr 18. Mär 2011, 21:22

Rabia25 hat geschrieben:was nicht nur türkische Kinder, sondern auch Kinder anderer Nationalitäten, die hier in Deutschland aufwachsen bzw. hier schon geboren sind, betrifft: es gibt unter Pädagogen in Kita, Hort und Schule leider auch solche, die, ähnlich wie beim "Kevinismus-Effekt", Kinder mit Eltern, die nicht so gut Deutsch sprechen, automatisch auch als weniger qualifiziert und "lernwillig" ansehen und sie auch entsprechend weniger fördern.

In der Grundschule hab ich das in fast 5 Jahren öfters erlebt: polnische, türkische und arabische Kinder, deren Eltern hier arbeiten, quasi integriert sind, aber trotzdem noch einen starken Akzent oder generelle Sprachprobleme haben aufgrund eines evtl. niedrigeren Bildungsniveaus. Oder einfach nicht genau wussten, wie sie mit dem ständig sich erneuernden Bildungssystem umgehen sollten (Mitspracherecht, Selbstverständnis etc.)

Die Kinder wurden öfters als deutsche oder andere ausländische Kinder in Förderkurse eingeteilt, öfters auf einzelne Sitzplätze gesetzt, wenn sie gestört hatten.

Benötigten sie Ergotherapie oder Logopädie, wurden sie schneller auf ein zusätzliches Grundschuljahr eingestimmt, als vergleichbar "betroffene" deutsche Kinder. es gab und gibt aber einige bemerkenswerte Ausnahmen unter den Pädagogen, die ich kennengelernt habe.

aber das ist nur mein subjektiver Eindruck. was habt ihr bisher erlebt?
Die Angst hatte/habe ich auch bei meinem Sohn. Er sieht (bisher) nicht wie ein Kind mit Migrationshintergrund aus und wenn er mit mir zusammen ist, kommt wohl auch keiner auf diese Idee. Bis man den Namen hört...
Eine solche Sorge oder Angst vor den von dir geschilderten Einteilungen ist also vorhanden.
Nun geht Can zur Tagesmutter und dort habe ich schonmal kein bisschen mehr das Gefühl dass er anders behandelt oder angesehen werden würde. Allerdings ist bei "unserem Fall" ja auch der große Unterschied dass ich als Mutter - also diejenige die in solchen Bildungseinheiten am häufigsten zu sehen ist - der deutsche Part bin. Und ein Auftreten der Eltern bzw. der Mutter ist wohl das allerwichtigste.
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