Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Wie leben Muslime in Deutschland, Österreich, der Schweiz usw.? (für Gäste lesbar)
Antworten
Benutzeravatar
Rajaa
Forums-Mufti
Forums-Mufti
Beiträge: 2280
Registriert: Fr 1. Okt 2004, 04:44
Wohnort: Hamburg

Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von Rajaa »

Die im Ehevertrag vereinbarte Morgengabe stellt nach deutschem Recht einen gültigen Vertrag dar:
Eine nach islamischem Brauch vereinbarte Morgengabe des Schwiegervaters an die Braut ist mit schriftlichem Vertrag auch in Deutschland rechtsgültig. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden (Az.: I-5 U 88/08).
http://www.n-tv.de/1129505.html
"Ich habe in einem langen Leben in den verschiedensten Gesellschaftssystemen mit ihren Hoffnungen und Ängsten gelebt. Vielleicht ist es meine einzige Art von Weisheit, sicher zu sein, dass auf Erden eine gute Gesellschaft nicht existiert. " (Zygmunt Bauman)
mamamia
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 4928
Registriert: So 26. Sep 2004, 20:26
Wohnort: Österreich

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von mamamia »

Ja, warum auch nicht - solange der Vertrag gültig geschlossen wurde.

Ich vermute, das kann man irgendwie unter den Begriff "Dienstleistungsentschädigung" reininterpretieren - das mein ich ernst, ich will hier keinem zu nahe treten.
*** I could be wrong now - but I don't think so ***
Benutzeravatar
Rajaa
Forums-Mufti
Forums-Mufti
Beiträge: 2280
Registriert: Fr 1. Okt 2004, 04:44
Wohnort: Hamburg

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von Rajaa »

Naja, es ist nicht anders als das staatliche Unterhaltsgesetz, bloß individuell zugeschnitten.
Und es ist so, dass frau nicht in Gefahr kommt, für einen Mann blechen zu müssen, der beschließt, dass die Arbeit vom Wesentlichen im Leben abhält.
:mrgreen:
"Ich habe in einem langen Leben in den verschiedensten Gesellschaftssystemen mit ihren Hoffnungen und Ängsten gelebt. Vielleicht ist es meine einzige Art von Weisheit, sicher zu sein, dass auf Erden eine gute Gesellschaft nicht existiert. " (Zygmunt Bauman)
Benutzeravatar
Musafira
Administratorin
Administratorin
Beiträge: 9215
Registriert: Do 15. Mai 2003, 17:34
Wohnort: Jenseits von Afrika

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von Musafira »

Ja klar kann die Morgengabe gueltig sein, es kommt einem Schenkungsversprechen gleich. Es muss aber alles ordentlich besiegelt sein. Aber es ist eben kein Ehevertrag, sondern wie gesagt ein Schenkungsversprechen.
mamamia hat geschrieben:Ja, warum auch nicht - solange der Vertrag gültig geschlossen wurde.

Ich vermute, das kann man irgendwie unter den Begriff "Dienstleistungsentschädigung" reininterpretieren - das mein ich ernst, ich will hier keinem zu nahe treten.
Nein, ich glaube nicht, dass das Juristen so sehen wuerden, denn das waere wiederum sittenwidrig.
Manche Leute meinen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben, dabei war es nur eine Buchstabensuppe.
mamamia
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 4928
Registriert: So 26. Sep 2004, 20:26
Wohnort: Österreich

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von mamamia »

Rajaa hat geschrieben:Naja, es ist nicht anders als das staatliche Unterhaltsgesetz, bloß individuell zugeschnitten.
Und es ist so, dass frau nicht in Gefahr kommt, für einen Mann blechen zu müssen, der beschließt, dass die Arbeit vom Wesentlichen im Leben abhält.
:mrgreen:
Wir mißverstehen einander *ggg*

Ich meinte, hier in Europa könnte man es unter "Dienstleistungsvertrag" rechnen - oder auch unter "Schenkung". Dass die Morgengabe in islamischen Ländern das Gegenstück zu unserem Unterhaltsrecht nach Scheidung ist, ist mir schon klar gewesen.

Wobei: In Österreich kannst du im Ehevertrag NICHT gültig auf Unterhalt verzichten - soll heißen, spätenstens dann, wenn die Frau diejenige ist, die die Scheidung will, und der Mann ohne eigenes Verschulden in Not kommt, kratzt es niemanden mehr, ob sie nach islamischem Vertrag vielleicht dem Mann nichts zahlen muss. Bevor der Staat zahlt (etwa bei Sozialhilfe), muss schon der Ex-Ehepartner dran glauben *gg*

@musafira: Seit wann sind Dienstleistungsverträge denn per se sittenwidrig? D
Wobei, ich bin ja für Gleichberechtigung und sehe nicht ein, dass Männer nach einer Scheidung zwingend Unterhalt zahlen sollten, während Frauen da dann auf einmal draufkommen, dass sie gar keine Partnerschaft im wahrsten Sinne des Wortes wollten, sondern eine Versorgungsgemeinschaft (mit der Frau als Versorgter und dem Mann als Kuli). Sorry, es gibt auch Frauen, die meinen , Arbeit hindert sie an den wichtigen Dingen im Leben - ich seh nicht, wieso der Mann zwingend für eine solche bezahlen sollte (es sei denn, man sieht die Ehe als Dienstleistungs- und Versorgungsgemeinschaft ....) :confused:
*** I could be wrong now - but I don't think so ***
Maymuna
Forums-Mufti
Forums-Mufti
Beiträge: 1957
Registriert: So 18. Mai 2008, 20:21
Wohnort: Athen

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von Maymuna »

mamamia hat geschrieben:ich bin ja für Gleichberechtigung und sehe nicht ein, dass Männer nach einer Scheidung zwingend Unterhalt zahlen sollten, während Frauen da dann auf einmal draufkommen, dass sie gar keine Partnerschaft im wahrsten Sinne des Wortes wollten, sondern eine Versorgungsgemeinschaft (mit der Frau als Versorgter und dem Mann als Kuli). Sorry, es gibt auch Frauen, die meinen , Arbeit hindert sie an den wichtigen Dingen im Leben - ich seh nicht, wieso der Mann zwingend für eine solche bezahlen sollte (es sei denn, man sieht die Ehe als Dienstleistungs- und Versorgungsgemeinschaft ....) :confused:
:top: :top:
Benutzeravatar
Musafira
Administratorin
Administratorin
Beiträge: 9215
Registriert: Do 15. Mai 2003, 17:34
Wohnort: Jenseits von Afrika

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von Musafira »

mamamia hat geschrieben: @musafira: Seit wann sind Dienstleistungsverträge denn per se sittenwidrig? D
Natuerlich nicht per se. ;) Es kommt auf den Inhalt an. Aber der traditionelle islamische-Ehe-Diensleistungsvertrag ist ja quasi: "ich zahle dir eine Abschlagsumme ueber x Euro und versorge dich, dafuer musst du fuer mich kochen, mein Haus putzen und insbesondere mir sexuell zur Verfuegung stehen, wann immer es mir passt und mir ausserdem gehorchen, dazu gehoert z.B. das Haus nur zu verlassen, wenn ich es erlaube." DAS ist sittenwidrig, weil es ein Protitutionselement enthaelt. Erinnert mich an einen Film von Fatih Akin, wo der aeltere Mann einer Prostitutierten vorschlaegt, er zahlt ihr so viel wie sie monatlich sonst verdient und dafuer zieht sie bei ihm ein und schlaeft nur noch mit ihm.

Um jetzt gleich Protest vorzubeugen: ich sage nicht, dass die islammische Ehe generell mit Prostitution gleichzusetzen ist noch dass die islamische Ehe sittenwidrig ist. Nur eben kann man die Morgengabe nicht juristisch als Dienstleistungsvertrag behandeln, weil diese Dienstleistung ein Prostitutionselement behinhaltet und da wird es dann sittenwidrig.
Manche Leute meinen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben, dabei war es nur eine Buchstabensuppe.
Silvia
Profi
Profi
Beiträge: 623
Registriert: Sa 27. Sep 2008, 19:24

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von Silvia »

Hallo,
also, ich sehe die Ehe schon grundsätzlich auch als Versorgungs- und Dienstleistungsgemeinschaft zum beiderseitigen Nutzen,
sowie zum Nutzen der (nicht nur) gemeinsamen Kinder, sowie der Stabilität der Gesellschaft.
Und nachdem das Unterhaltsrecht mal wieder geändert wurde,
und zwar rückwirkend(!!),
denke ich inzwischen, ein Vertrag ist ganz sinnvoll.
viele Grüße,
Silvia
mamamia
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 4928
Registriert: So 26. Sep 2004, 20:26
Wohnort: Österreich

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von mamamia »

Musafira hat geschrieben:Um jetzt gleich Protest vorzubeugen: ich sage nicht, dass die islammische Ehe generell mit Prostitution gleichzusetzen ist noch dass die islamische Ehe sittenwidrig ist. Nur eben kann man die Morgengabe nicht juristisch als Dienstleistungsvertrag behandeln, weil diese Dienstleistung ein Prostitutionselement behinhaltet und da wird es dann sittenwidrig.
Auf die Gefahr hin, dass ich mich lächerlich mache: In Deutschland ist Prostitution verboten und diesbezügliche Verträge sind sittenwidrig und daher ungültig?

Würde aus meiner Sicht dann bedeuten, dass der Freier (sorry) in dem Fall die Zahlung verweigern könnte, weil sittenwirdrig - was macht die Prostituierte dann, wenn sie nicht vorab bezahlt wurde?

Ich mein die Frage ernst, denn ohne Vertrag - wenn der als sittenwidrig aufgehoben wird, isser ja nimmer da - gibt es ja keine Leistung.

Zum eigentlichen Thema: Man könnte die Morgengabe ja als Bezahlung der Dienstleistungen im Haushalt betrachten :tuedeltue:
*** I could be wrong now - but I don't think so ***
Benutzeravatar
Musafira
Administratorin
Administratorin
Beiträge: 9215
Registriert: Do 15. Mai 2003, 17:34
Wohnort: Jenseits von Afrika

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von Musafira »

Nein, nein, mamamia, du machst dich nicht laecherlich. :? Beim Schreiben habe ich mich auch gefragt, ob Prostitution legal oder illegal ist. Ich weiss es ehrlich gesagt nicht, ich kann hier nichts genau sagen, was ich wirklich ganz sicher weiss. Aber ich glaube schon, dass Prostitution nur in bestimmten Gebieten legal ist und eine Prostituierte wirklich nciht vor Gericht ziehen kann, wenn ein Freier einfach geht und sich weigert zu bezahlen. Jedenfalls habe ich noch nie von solchen Faellen gehoert. Im Film jedenfalls (aeh sorry, ich habe nun mal keine praktischen Erfahrungen :lol: ) verlangen doch Prostituierte das Geld auch immer vorher. Ich nehme an, dass das daher kommt, weil sie sonst keine Handhabe hat, die Bezahlung auch einzuklagen.
Manche Leute meinen, die Weisheit mit dem Löffel gefressen zu haben, dabei war es nur eine Buchstabensuppe.
Evelyn

Re: Morgengabe nach deutschem Recht gültig

Beitrag von Evelyn »

Dafür gibt es sogar eine gesetzliche Regelung, das Prostitutionsgesetz (ProstG) in Deutschland.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf
Antworten