Was erbt der Mann von seiner Ehefrau nach islamischem Recht?

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sadiqa
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Was erbt der Mann von seiner Ehefrau nach islamischem Recht?

Beitrag von sadiqa » Mi 28. Sep 2011, 20:53

Die Frage hat sich aus einer anderen Diskussion entwickelt - ich kenne nur die allgemeinen Regelungen, was Ehefrau, Töchter, Söhne ... erben - wobei als Erblasser eigentlich immer immanent der Mann vorausgesetzt wird.

Ist das für das Erbe, das eine Ehefrau hinterlässt identisch?
Falls nicht - gibt es dazu Quellen - oder schon einen Thread, den ich übersehen habe?
Akkiz
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Re: Was erbt der Mann von seiner Ehefrau nach islamischem Re

Beitrag von Akkiz » Fr 4. Nov 2011, 09:30

Ich hab das jetzt erst gesehen, aber das ist echt eine sehr gute Frage, wie ich finde! Hab auch schon ein bisschen dazu gegoogelt bisher aber nichts gefunden, daher denke ich, dass es keine qur'anische Regelung dazu gibt. Was passiert also mit dem Vermögen bzw. Besitz?

Meine Überlegung (nach der Logik des Erbens): Der Mann hat keinen Anspruch auf Erbschaft, da die Frau nicht verpflichtet ist ihn zu versorgen (was ja umgekehrt der Fall ist und der Grund warum die Ehefrau erbt). Also denke ich, wenn Kinder da sind, wird das Erbe auf die Kinder aufgeteilt. Die Frage ist nur, was passiert, wenn frau verheiratet war, aber keine Kinder da sind bzw. wenn frau nie verheiratet war. Wie wird dann das Vermögen aufgeteilt? :confused:
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Re: Was erbt der Mann von seiner Ehefrau nach islamischem Re

Beitrag von Beate » Fr 4. Nov 2011, 09:34

4, 12
Und euch steht die Hälfte vom dem zu, was eure Gattinnen hinterlassen, wenn sie keine Kinder haben. Wenn sie jedoch Kinder haben, dann steht euch ein Viertel von dem zu, was sie hinterlassen. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das sie festgesetzt haben, oder einer Schuld. Und ihnen steht ein Viertel von dem zu, was ihr hinterlaßt, wenn ihr keine Kinder habt. Wenn ihr jedoch Kinder habt, dann steht ihnen ein Achtel von dem zu, was ihr hinterlaßt. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das ihr festgesetzt habt, oder einer Schuld. Und wenn ein Mann oder eine Frau ohne Eltern oder Kinder beerbt wird und er (bzw. sie) einen (Halb)bruder oder eine (Halb)schwester (mütterlicherseits) hat, dann steht jedem von beiden ein Sechstel zu. Wenn es jedoch mehr als dies sind, dann sollen sie Teilhaber an einem Drittel sein. (Das alles) nach (Abzug) eines (etwaigen) Vermächtnisses, das festgesetzt worden ist, oder einer Schuld, ohne Schädigung. (Das alles ist euch) anbefohlen von Allah. Allah ist Allwissend und Nachsichtig.
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Re: Was erbt der Mann von seiner Ehefrau nach islamischem Re

Beitrag von sadiqa » Fr 4. Nov 2011, 18:25

Beate,

vielen Dank. :)
Ich weiss - ich hätte auch selber suchen können, aber ich habe nicht die systematische und sichere Koran-Kenntnis wie du und einige andere hier - hätte also lange gesucht - daher die Frage.
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Re: Was erbt der Mann von seiner Ehefrau nach islamischem Re

Beitrag von Akkiz » Fr 4. Nov 2011, 19:24

Ich danke auch Beate! :D
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Re: Was erbt der Mann von seiner Ehefrau nach islamischem Re

Beitrag von derya » Di 8. Nov 2011, 21:15

bin erst jetzt auf das thema gestoßen die richtung was erbt frau/ Kind vom verstorbenen kannte ich aber über die andere richtung habe ich mir noch nie gedanken gemacht - ist mir gar nicht in den sinn gekommen......
..... komisch eigentlich

lg derya und DANKE

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