66:1 legalisiert Untreue?

Verschiedene Richtungen im Islam. Theologische Konzepte. Forschung (für Gäste lesbar)
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nouar
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von nouar »

Beate hat geschrieben:ganz ehrlich, ich verstehe es immer noch nicht.
Es gab weder einen Ehebruch, noch eine Legalisierung desselben.
Es gab Streitigkeiten unter den Frauen, einen genervten Ehemann, der sich zu einem blödsinnigen Schwur hat hinreißen lassen und die Aufhebung des Schwures durch Gott.
Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, wieso diese Sache einen Ehebruch legalisieren sollte.
Genau das wollte ich ja eigentlich hören, bzw. lesen ;) :bussi:
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Birtanem
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Birtanem »

Ja, aber Du mußt doch irgendwie zum dem Schluß gekommen sein, daß der gepostete Vers gemeint war, wie denn? Ich hab das auch nicht erkennen können, deshalb habe ich meine erste Antwort so allgemein gehalten.
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nouar
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von nouar »

Ich konnte mir erst mal gar nicht vorstellen, welcher Vers gemeint sein könnte und dachte, der Typ behauptet das einfach mal. Es wird ja immer von allem möglichen behauptet, das stünde im Qur'an. Dann habe ich gestern diesen blöden Sternartikel von neulich in die Finger gekriegt (war mit im Weihnachtspaket von meinen Eltern) und da steht eben diese Geschichte mit der Sklavin (S.80).
Vielleicht ist der Vers ja auch gar nicht gemeint. Käme denn sonst noch einer in Frage?
Sonst hake ich das einfach als Blödsinn ab und fertig. :)
Ich muss unbedingt weg... schaue aber heute abend nochmal rein. Danke jedenfalls für eure Antworten.
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Birtanem »

Ja, aber die Sklavin wird in dem Vers doch gar nicht erwähnt.

Was genau willst Du denn jetzt wissen? Ob er die Sklavin hatte? Sicher, er hatte sogar einen Sohn mit ihr. Ob sie seine Sklavin war oder seine Ehefrau? Strittig.
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Amina85 »

Aber mit Sklavinnen durfte man das doch oder nicht?
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Birtanem »

Durfte man was?
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Amina85 »

Sex haben wenn sie einen gehörten :confused: Bin mir grad nicht sicher. Es ist zwar nicht schön von der Vorstellung her, aber wenn es "legal" war kann es ja keine Untreue im Sinne der Zina sein :confused:
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Beate »

DieAmina hat geschrieben:Sex haben wenn sie einen gehörten :confused: Bin mir grad nicht sicher. Es ist zwar nicht schön von der Vorstellung her, aber wenn es "legal" war kann es ja keine Untreue im Sinne der Zina sein :confused:
Sex ist nur innerhalb der Ehe legal und die Christine Maryam war eine Ehefrau des Propheten.
Sure 18
[103] Sprich: "Sollen Wir euch die nennen, die bezüglich ihrer Werke die größten Verlierer sind?
[104] "Das sind die, deren Eifer im irdischen Leben in die Irre ging, während sie meinen, sie täten gar etwas Gutes."
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Amina85 »

Ja aber erst wurde sie ihm doch geschenkt oder irre mich mich :confused:
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Beate »

du irrst dich. Sex mit Sklavinnen ist haram.
Sure 18
[103] Sprich: "Sollen Wir euch die nennen, die bezüglich ihrer Werke die größten Verlierer sind?
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Amina85 »

okay danke .Und wie war das dann jetzt mit ihr? :confused: Ich weiss, dass sie eine seiner Frauen war. Aber sie war doch auch eine Sklavin gewesen, die er von einem König bekam :confused:

Der Status von Maria al-Qibtiyya [Bearbeiten]
Maria wird in der islamischen Literatur durchgehend entweder als „Maria die Koptin“ oder als Umm Ibrāhīm „Ibrāhīms Mutter“ genannt. Ob sie den Islam angenommen hat, ist in der islamischen Literatur umstritten. In einem isoliert stehenden Bericht von al-Wāqidī – ohne Isnad – in der annalistischen Weltgeschichte von at-Tabarī[16] sollen sie und ihre Schwester auf dem Weg nach Medina den Islam angenommen haben. Nach einem weiteren, ebenfalls auf al-Wāqidī zurückgeführten Bericht in der Stadtgeschichte von Ibn ʿAsākir[17] sollen Maria und ihre Schwester wiederum im Beisein des Propheten in Medina den Islam angenommen haben.

Im Gegensatz zu den anderen Prophetenfrauen wird Maria an keiner Stelle im einschlägigen islamischen Schrifttum „Mutter der Gläubigen“ (umm al-muʾminīn / ‏أم المؤمنين ‎ / ummu ʾl-muʾminīn) genannt.[18] Denn nach islamischer Rechtsauffassung gehören zwei Gruppen von Frauen nicht zu den „Müttern der Gläubigen“: 1) Frauen, mit denen der Propheten zwar einen Ehevertrag geschlossen, aber mit ihnen keinen Geschlechtsverkehr hatte; 2) Frauen mit denen der Propheten ohne Ehevertrag Geschlechtsverkehr hatte, „wie dies bei Maria al-Qibtiyya der Fall gewesen ist.“[19]
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Beate »

Vers 4, 25 ist doch ganz eindeutig:

Und wer von euch nicht vermögend genug ist, um gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von dem Besitz eurer rechten Hand unter euren gläubigen Mägden; und Allah kennt euren Glauben sehr wohl. Ihr seid einer vom anderen. Darum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Familien und gebt ihnen ihre Brautgabe nach Billigkeit, wenn sie keusch sind, weder Unzucht treiben noch insgeheim Liebhaber nehmen. Und wenn sie, nachdem sie verheiratet sind, der Unzucht schuldig werden, dann sollen sie die Hälfte der Strafe erleiden, die für freie Frauen vorgeschrieben ist. Diese (Erleichterung) ist für diejenigen von euch (vorgesehen), die fürchten, in Bedrängnis zu kommen. Daß ihr Geduld übt, ist besser für euch; und Allah ist Allverzeihend, Barmherzig.
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Beate »

DieAmina hat geschrieben:okay danke .Und wie war das dann jetzt mit ihr? :confused: Ich weiss, dass sie eine seiner Frauen war. Aber sie war doch auch eine Sklavin gewesen, die er von einem König bekam :confused:

Der Status von Maria al-Qibtiyya [Bearbeiten]
Maria wird in der islamischen Literatur durchgehend entweder als „Maria die Koptin“ oder als Umm Ibrāhīm „Ibrāhīms Mutter“ genannt. Ob sie den Islam angenommen hat, ist in der islamischen Literatur umstritten. In einem isoliert stehenden Bericht von al-Wāqidī – ohne Isnad – in der annalistischen Weltgeschichte von at-Tabarī[16] sollen sie und ihre Schwester auf dem Weg nach Medina den Islam angenommen haben. Nach einem weiteren, ebenfalls auf al-Wāqidī zurückgeführten Bericht in der Stadtgeschichte von Ibn ʿAsākir[17] sollen Maria und ihre Schwester wiederum im Beisein des Propheten in Medina den Islam angenommen haben.

Im Gegensatz zu den anderen Prophetenfrauen wird Maria an keiner Stelle im einschlägigen islamischen Schrifttum „Mutter der Gläubigen“ (umm al-muʾminīn / ‏أم المؤمنين ‎ / ummu ʾl-muʾminīn) genannt.[18] Denn nach islamischer Rechtsauffassung gehören zwei Gruppen von Frauen nicht zu den „Müttern der Gläubigen“: 1) Frauen, mit denen der Propheten zwar einen Ehevertrag geschlossen, aber mit ihnen keinen Geschlechtsverkehr hatte; 2) Frauen mit denen der Propheten ohne Ehevertrag Geschlechtsverkehr hatte, „wie dies bei Maria al-Qibtiyya der Fall gewesen ist.“[19]
sehr merkwürdig. Maria, die Christin, soll den Islam angenommen haben und der Prophet hatte Sex mit ihr ohne mit ihr verheiratet zu sein?
Sure 18
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von nouar »

Birtanem hat geschrieben:Ja, aber die Sklavin wird in dem Vers doch gar nicht erwähnt.

Was genau willst Du denn jetzt wissen? Ob er die Sklavin hatte? Sicher, er hatte sogar einen Sohn mit ihr. Ob sie seine Sklavin war oder seine Ehefrau? Strittig.
Eigentlich wollte ich wissen, ob die Behauptung, der Qur'an legalisiere Untreue, auf der falschen Interpretation irgendeiner Stelle basiert (vielleicht 66:1) oder völlig aus der Luft gegriffen ist.
Und beim Versuch, das rauszukriegen, bin ich eben auf die Geschichte mit dieser Sklavin gestoßen...
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Re: 66:1 legalisiert Untreue?

Beitrag von Amina85 »

In Sure 33,50 steht:

„Prophet! Wir haben dir zur Ehe erlaubt: deine (bisherigen) Gattinnen, denen du ihren Lohn gegeben hast; was du (an Sklavinnen) besitzt, (ein Besitz, der) dir von Allah (als Beute) zugewiesen (worden ist); die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind; (weiter) eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten schenkt und er (seinerseits) sie heiraten will. Das (letztere) gilt in Sonderheit für dich im Gegensatz zu den (anderen) Gläubigen. Wir wissen wohl, was wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und ihres Besitzes (an Sklavinnen) zur Pflicht gemacht haben. (Die obige Verordnung ist eine Sonderregelung für dich) damit du dich nicht bedrückt zu fühlen brauchst (wenn du zusätzliche Rechte in Anspruch nimmst). Und Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben.“
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