Re: Das Gebot der Nächstenliebe
Verfasst: Di 7. Feb 2012, 18:07
es gab auch zur Zeit des Propheten nicht den Idealzustand, übrigens.
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Claudia hat geschrieben:Wir sind zum Glück nicht ganz so blöd, wie Du uns manchmal gerne hinstellst.schwarzerose hat geschrieben: Mich freut, dass wenigstens verstanden wurde, dass es sich dabei um eine fiktive Vorstellung des koranischen (!) Ideals handelt|
Sich jetzt gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben bringt auch nichts, ich hab jedenfalls niemand als blöd bezeichnet und wenn man Sätze ohne Kontext aus meine Statement rauspickt, naja, dann wunderts mich nicht, dass ich missverstanden werde, was ich aber zum einen darauf schiebe, dass es wirklich schwer ist, komplett gegensätzliche Meinungen zu verstehen, wenn man nur Bruchstücke der Gedanken hier darstellen kann, aber hauptsächlich, dass es nicht mal versucht wird, zu Meinungen in der Gesamtheit zu VERSTEHEN. Bestes Beispiel: Wie oft habe ich mich von Steinigung und Hadithen distanziert... und immer wieder wurde mir das untergeschoben, das ist auch keine nette Kommunikationskultur....Beate hat geschrieben:eigentlich kommen die Vorwürfe ja von dir. Du fühlst dich permanent missverstanden, egal, was man schreibt. Du schreibst, dass man den Koran natürlich nicht 1:1 übertragen kann, dass man da schon ein wenig ändern muss, aber wie weißt du selbst nicht, und wenn man nachfragt, fühlst du dich wieder missverstanden. Auch keine nette Kommunikationsstrategie. Immerhin greifen die anderen nur Statements auf, die du selbst gemacht hast.
Ich weiß nicht, ob ich auf die Frage antworten sollte oder nicht, aber bevor mir wieder eine generelle Gewaltbefürwortung untergeschoben wird, versuch ichs mal.malaika hat geschrieben:Ist das dein Ernst? Und du glaubst, dass das die Kriminalitätsrate senkt? Es hat doch in dieser Diskussion diverse Beiträge gegeben, in denen das widerlegt wurde. Was sollen höhere Strafen also bringen außer der Befriedigung von Rachegelüsten?schwarzerose hat geschrieben: wenn milde Strafen nix nützen, führt man eben härtere ein
schwarzerose hat geschrieben:Manchmal wird einfach nicht richtig gelesen und es hat sich auch hier wieder gezeigt,
Etwas Ähnliches wollte ich gerade schreiben.Mechthild hat geschrieben:Liegt vielleicht auch daran, dass du des öfteren überlange Bandwurmsätze produzierst, die dann auch zuweilen an der Grenze zum grammatikalischen Nonsens nur haarscharf vorbeischrammen.
Es ist auch hilfreich, einen Beitrag in sinnvolle Absätze zu untergliedern, um beim Leser dem Scroll-Reflex vorzubeugen.
Da sind wir uns einig, hab ich das aber nicht gesagt? In erster Linie Geldstrafe, aber wenn das Opfer wünscht, auch Rache. Natürlich sollte man vergeben, aber das setzt mEn vorraus, dass ne Entschuldigung, eine bitte um Vergebung oder sonstige Umstände vorliegen. Im Koran steht auch, das Gott keine Seele über ihr Vermögen belastet. Wenn dir irgendwer mehrmals die gleiche Sache antut, und dich dann immer noch angrinst und sich im Recht fühlt, dann kannst du ihm beim besten Willen nicht mehr vergeben, sondern fühlst dich gedemütigt und das zeugt in meinen Augen nicht unbedingt von mangelndem Glauben. Wenn, zb. du auf offener Strasse einfach mal aus Lust und Laune verprügelt wirst, der später weder Reue noch irgendwas zeigt, sich nicht entschuldigt, der bekommt ne Bewährungsstrafe, kannst du ihm einfach vergeben? Ist das nicht utopisch? Und nein, Gefängnisstrafe (kommt wohl aufs Land an) halte ich für nicht ausreichend, wenns 2, 3 Jahre sind, das Opfer aber den Rest seines Lebens zB im Rollstuhl sitzt, sorry.... Da stäubt sich mein Gerechtigkeitsempfinden, dem Opfer selbst obliegt die Vergebung, sie sollte ihm aber nicht aufgezwungen werden.....Beate hat geschrieben:selbst nach orthodoxer Lehrmeinung ist es besser, auf das Auge-um-Auge-Recht zu verzichten und stattdessen eine Geldstrafe zu erheben. Es ist nicht so, dass die Körperstrafen das Nonplusultra wären. Der Koran ist darin unmissverständlich. Der Verzicht auf die Körperstrafe ist ein sehr großer Glaubensbeweis.
Und für mich ist die Vorstellung, ein paar Jahre hinter Gittern verbringen zu müssen, furchtbar genug.
Davon steht nichts im Koran.schwarzerose hat geschrieben: Natürlich sollte man vergeben, aber das setzt mEn vorraus, dass ne Entschuldigung, eine bitte um Vergebung oder sonstige Umstände vorliegen.
Und an wem lässt du deine Wut aus, wenn es ein Versehen war oder ein Unfall? Dann musst du auch mit einer Verletzung/Behinderung klar kommen, ohne dass du das Recht hast, einem anderen das Bein abzuhacken.Im Koran steht auch, das Gott keine Seele über ihr Vermögen belastet. Wenn dir irgendwer mehrmals die gleiche Sache antut, und dich dann immer noch angrinst und sich im Recht fühlt, dann kannst du ihm beim besten Willen nicht mehr vergeben, sondern fühlst dich gedemütigt und das zeugt in meinen Augen nicht unbedingt von mangelndem Glauben. Wenn, zb. du auf offener Strasse einfach mal aus Lust und Laune verprügelt wirst, der später weder Reue noch irgendwas zeigt, sich nicht entschuldigt, der bekommt ne Bewährungsstrafe, kannst du ihm einfach vergeben? Ist das nicht utopisch? Und nein, Gefängnisstrafe (kommt wohl aufs Land an) halte ich für nicht ausreichend, wenns 2, 3 Jahre sind, das Oper aber den Rest seines Lebens zB im Rollstuhl sitzt, sorry.... Da stäubt sich mein Gerechtigkeitsempfinden, dem Opfer selbst obliegt die Vergebung, sie sollte ihm aber nicht aufgezwungen werden.....
Willst du mich veräppeln? Ich hab keine Kehrtwende gemacht, der KORAN sagt Vergebung ist besser, hab ich taussend mal geschrieben, und das bei Mord Blutgeld gezahlt werden kann, steht ebenfalls im Koran (entspräche den Geldstrafen), aber DU DARFST Widerergeltung üben, aber Vergebung ist besser, das hab ich x-mal geschrieben. Das ist mEn nah am Koran, es IST der Koran. Widersprüche sind da, wo man sie sucht, echt ey Und neeee.... Gefängnistrafen habe ich von Anfang an nicht befürwortet bitteBeate hat geschrieben:ich finde, es liegt an den vielen Widersprüchen. Noch ein paar Beiträge vorher hat sich schwarzerose vehement dafür ausgesprochen, sich so nah wie möglich an den Koran zu halten, weil es eben Gottes Wort sei, Punkt aus. Und jetzt plötzlich macht sie wieder eine Kehrtwende und hält auch härtere Geld- oder Gefängnisstrafen für korankompatibel.
Aber wehe, jemand hakt nach.
FÜR MICH setzt Vergebung Reue vorraus, ich werde mir angewöhnen alles wieder x-mal und groß zu schreiben. Im übrigen steht entschuldigen/ um Vergebung bitten nicht bei Straftaten im Koran, sehrwohl aber, wenn es um Gottes Vergebung geht.Beate hat geschrieben:Davon steht nichts im Koran.schwarzerose hat geschrieben: Natürlich sollte man vergeben, aber das setzt mEn vorraus, dass ne Entschuldigung, eine bitte um Vergebung oder sonstige Umstände vorliegen.
Unfall, Ausversehen hab ich geschrieben dann Geldstrafe, bitte oben lesen. Bei absichtlicher KV tu ich mich schwer, dann aber evtl Rache..... Wundert euch nicht, wenn ich genervt bin, wirklich.....Beate hat geschrieben:Und an wem lässt du deine Wut aus, wenn es ein Versehen war oder ein Unfall? Dann musst du auch mit einer Verletzung/Behinderung klar kommen, ohne dass du das Recht hast, einem anderen das Bein abzuhacken.Im Koran steht auch, das Gott keine Seele über ihr Vermögen belastet. Wenn dir irgendwer mehrmals die gleiche Sache antut, und dich dann immer noch angrinst und sich im Recht fühlt, dann kannst du ihm beim besten Willen nicht mehr vergeben, sondern fühlst dich gedemütigt und das zeugt in meinen Augen nicht unbedingt von mangelndem Glauben. Wenn, zb. du auf offener Strasse einfach mal aus Lust und Laune verprügelt wirst, der später weder Reue noch irgendwas zeigt, sich nicht entschuldigt, der bekommt ne Bewährungsstrafe, kannst du ihm einfach vergeben? Ist das nicht utopisch? Und nein, Gefängnisstrafe (kommt wohl aufs Land an) halte ich für nicht ausreichend, wenns 2, 3 Jahre sind, das Oper aber den Rest seines Lebens zB im Rollstuhl sitzt, sorry.... Da stäubt sich mein Gerechtigkeitsempfinden, dem Opfer selbst obliegt die Vergebung, sie sollte ihm aber nicht aufgezwungen werden.....
schwarzerose hat geschrieben:
......bei Körperverletzung siehts anders aus, fahrlässige Körperverletzung Schmerzensgeld, bei vorsätzlicher, absichtlicher, mutwilliger Körperverletzung tue ich mich schwer etwas zu finden, da könnte ich mich aber mit Körperstrafen (für das Opfer als Rache anfreunden, wenn es das wünscht), ......zweitens Widergutmachung des Schadens in jeder Form, ist jemand verletzt wurden (mit Absicht), dann muß der Täter den Verlust des Opfers ausgleichen, durch Schmerzensgeld, Bezahlen der nötogen OPs, Gefängnis würde ich weiträumig umgehen.....
schwarzerose hat geschrieben:@ Mechthild: Ob Rache niedere Beweggründe sind, müßte man im Individualfall entscheiden, manchmal dient es auch der natürlichen Widerherstellung des Selbstwertgefühls......
Dass der kleine Wink nicht bitterernst zu nehmen war, ist Dir hoffentlich nicht entgangen? Wenn ich wiederholt darauf hingewiesen werde, dass ich Verständnisprobleme habe und nicht richtig lese, kommt bei mir schon mal der Schalk raus.schwarzerose hat geschrieben:Claudia hat geschrieben: Wir sind zum Glück nicht ganz so blöd, wie Du uns manchmal gerne hinstellst.
Ich hab nie jemand als blöd hingestellt, ja? Manchmal wird einfach nicht richtig gelesen und es hat sich auch hier wieder gezeigt, dass auch wieder einzelne Sätze rausgepickt wurden, aber egal, ich will nicht wieder damit anfangen, aber zu sagen, ich hätte jemand als blöd hingestellt, verbitt ich mir......