Musafira hat geschrieben:
Nun ja, aber wenn wir mal annehmen, eine 13jaehrige wuerde nun behaupten, sie ginge gar nicht mehr in die Schule, weil dort Geschlechtermischung ist und das ist gegen ihre Religionsfreiheit.
Nun, aber als 13jaehrige ist sie schulpflichtig. Sie koennte sich vielleicht eine reine Maedchenschule suchen, aber das sind meist katholische Schulen, wo sie evtl. an Schulgebeten teilnehmen muesste.
Ich bin gelernte Österreicherin *gg* Hier gibt es KEINE Schulpflicht, sondern Unterrichtspflicht.
Die 13jährige könnte sich - entsprechende Kohle oder helfende Mitmenschen im Umkreis vorausgesetzt - auch zu Hause unterrichten lassen und dann an einer staatlichen Schule schlicht einmal jährlich die Prüfungen machen.
Musafira hat geschrieben:
Ich glaube daher, dass die Religionsfreiheit nicht uneingeschraenkt ist und man auch gewisse Einbussen seiner Religionsfreiheit hinnehmen muss. Deine Schwaegerin ist ja eine erwachsene Frau, aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass es eine 14jaehrige mit der Kleidung schon so genau nimmt. Es sind die Eltern, die die Befreiung vom Schwimmunterricht wollen. Daher finde ich schon, dass es zumutbar ist, soweit von seiner ganz persoenlichen Religionsauslegung Abstriche machen zu muessen, dass man einen "islamischen Badeanzug" akzeptieren muss. Wie Elisabeth schon sagte verbringt man im Schwimmunterricht ja die meiste Zeit im Wasser.
Religions- und Weltanschauungsfreiheit steht bei uns im Verfassungsrang - also gaaaaanz weit oben.
Eventuell könnte man bei Kindern (also denen unter 14) noch das Kindeswohl vorschieben - also gewissermaßen sagen, die sollen Schwimmen etc. lernen, das dient dem Kindeswohl, die Eltern dürfen sie da nicht negativ beeinflussen.
Bei ÜBER 14jährigen religionsmündigen Menschen sehe ich nicht, wie ein Richter argumentieren sollte - mal ehrlich, Schwimmen ist ein TEIL des Sportunterrichts (wenn überhaupt), dann ist halt dieser Teil nicht zu benoten (genauso wie bei einer Freistellung aus anderen Gründen, ich war etwa sieben Monate Schwangerschaft und ca. 10 Monate nachher gesundheitshalber schlicht freigestellt; meine Tochter ist immer wieder mal wochen- oder monatsweise "befreit").