Beate hat geschrieben:die milde Form des Handabhackens würde mich dann doch interessieren. Nagel ausreißen?
Das hab ich nicht ganz verstanden? Die milde Form? Falls du darauf anspielst, dass ich von einer milden Form des Peitschens rede, nein, ich denke, dass diese tatsächlich früher so durchgeführt wurde, dass Schmerzen zugefügt wurden, aber keine Rippenbrüche, oder Wirbelsäulenverletzungen oder Hautaufplatzen verursachte. Und schon gar nicht die Weichteile zu Mus verarbeitet. Strafen sollen doch eine Verbesserung zur Folge haben, wenn du jmd zB für Unzucht/Ehebruch peitscht, so dass er nicht mehr laufen kann, käme das mit dem Koran nach meinem Verständis insofern nicht hin, als dass er für eine Tat sein Leben lang büßt, während im Koran häufig steht "außer denen, die bereuen", "und wenn sie bereuen, dann laßt ab". Also wenn du eine Strafe hast, die dir kein normales Leben mehr ermöglicht, dann wurde irgendwie nicht von ihm abgelassen, wenn er weiterhin die Folgen seiner Strafe trägt. Ist das so weit verständlich?
Noch dazu, sag ich nochmal, ja ich denke schon FÜR MICH, dass ich versuche mich soweit wie möglich an den Koran zu halten, also Gebote wie Unzuchtsverbot FÜR MICH auch heute gelten, und wenn man das aber sühnen will (was ja hier sowieso nicht der Fall ist),
dann muß das wegen mir nicht exakt mit Peitschenhieben sein, da kann man auch ne Strafe suchen, die eben heutzutage abschreckend wirkt (was weiß ich, nen Banner in der Stadt mit seinem Foto und "der betrügt seine Frau", was dann nach nem Tag wieder abgehängt wird) Das wäre ebenso öffentliche Demütigung und würde vllt die zukünftige zweite Frau vorwarnen, den Zweck würde es erfüllen. Noch dazu erschwert die Sache mit den 4 Zeugen das Bekommen der Strafe doch sowieso ungemein.... Ich versteh dahinter eher, dass mans nicht in der Öffentlichkeit macht, damits nicht als "normal" empfunden wird.... Und falls du, wenn ich sage, der Koran lehnt Körperstrafen nicht ab, darunter verstehst, dass ich das Peitschen durchsetzen möchte, nein, das war ein Gedankenspiel, aber der Koran lehnt meines Erachtens Körperstrafen insofern nicht ab, das es dem Opfer als Widervergeltung erlaubt wäre, wenn es nicht vergeben kann, aus welchem Grund auch immer, selbst wenn Vergebung zu bevorzugen ist.
Und was ist nun mit milder Form des Handabhackens gemeint?