Die vom Gericht verhängten Strafen sollen - zumindest hierzulande - nicht der Genugtuung des Opfers dienen, sondern vor allem auch zur Resozialisierung beitragen, also nicht nur Strafe sein. Wobei das Strafsystem zugegebenermaßen hinsichtlich dieser Zielrichtung eher kontraproduktiv wirkt. Ein Grund übrigens, warum ich selbst nach Möglichkeit für Bewährungsstrafen bei Ersttätern plädiere.schwarzerose hat geschrieben: Ich denk aber schon, dass auch dem Opfer Genugtuung verschafft werden sollte und das das ein Aspekt der Strafe ist. Niemand hat wirklich etwas davon, wenn der Täter auch leidet, aber das Gefühl der Genugtuung ist irgendwie da. Nicht umsonst, empfindet man diese Genugtuung nicht, wenn man eben Fälle sieht, wo die Opfer unter sinnlosen Taten leiden, die Täter aber frei herumlaufen.
Es gibt aber meiner Meinung nach einen ganz anderen, sehr wichtigen Kritikpunkt: den der derzeit meist mangelnden Entschädigung für das Opfer, als da z.B. wären Ausgleich für erlittene finanzielle Verluste, Schmerzensgeld, Finanzierung von Therapien etc. Zum einen müsste man den Täter dafür ordentlich schuften lassen, zum anderen müsste aber auch der Staat einspringen, da der Täter meist gar nicht genug Geld dafür hat.
Wie ist das koranisch geregelt?