Das Gebot der Nächstenliebe

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schwarzerose

Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von schwarzerose »

Vitoria hat geschrieben:
schwarzerose hat geschrieben: Sure 5,45.

„Und wir haben ihnen darin vorgeschrieben: Leben um Leben, Auge um Auge, Nase um Nase, Ohr um Ohr, Zahn um Zahn;und auch für die Verwundungen gilt die Wiedervergeltung. Wer aber dies als Almosen erlässt, dem ist es eine Sühne.
Diejenigen, die nicht nach dem urteilen, was Gott herabgesandt hat, das sind die, die Unrecht tun.“


Das Prinzip in der Thora: Gleiches mit gleichem vergelten.
Es geht darum, etwas mit Gleichwertigem zu vergelten. Es geht um angemessenen Schadensersatz.
Genau, gleichwertigem mit gleichwertigem. Als als Maximum das Gleiche. Also nicht wenn der Dieb dir was im Wert von 5 eus stiehlt, er dafür den Rest seines Lebens dir jeden Monat 500 bezahlen muß, das ist schon klar. In der Thora steht aber, Leben um Leben, Auge und Auge usw. Das könnte man auch wörtlich genommen werden, wer kann sagen, DAS MUSS ne finanzielle Entschädigung sein? Das hätte dann da auch stehen können. Tut es aber nicht. Aber es kann eine finazielle Entschädigung, wenn das Opfer sich mit ner Enschädigung zufrieden gibt.

Was wollt ihr mir erzählen? Kannst du das Leben deines Kindes in Geld aufwiegen? Ich wurde angeriffen, ich soll mein Schmerzengeld nehmen und gut. Wenn du dein Auge verlierst, weil dir es jemand mutwillig mit nem Stock aussticht, wieviel kostet das bei dir denn so? Heute kannst du vielleicht mit Geld noch ne OP abdecken, die Erfolg hat, aber damals??? Was ich damit sagen will, ist das der Verlust von Leben oder körperlicher Unversehrtheit NIE mit Geld aufgewogen kann und demnach bei finazieller Entschädigung NIE gleichewetiges mit gleichwertigem vergolten wird, aber der Betroffene kann sich auf nen Deal einlassen. Es geht jetzt auch nicht um Versehen, ich glaube, dass man WUT v.a. dann empfinden, wenn dir die Lebensqualität bösartiger Weise geraubt wurd, von Unfällen reden wir gar nicht, und jeder Gläubige würde da höchstwahrscheilich vergeben, weil ihm Unfälle/Versehen auch passieren können, dass ist klar. Aber ein Gläubiger würde kaum auf den Gedanken kommen bösartigerweise Unrecht zu tun und jemanden körperlich zu verletzen, außer im Rahmen seines Rechtes zur Widervergeltung, wenn erwünscht.

Gefängnis wird in der Thora nicht beschrieben, da könnte ja ein Reicher massig Straftaten begehen, immer wieder bezahlen und die Gesellschaft wäre nicht geschützt. Für mich ist klar, dass Vergebung und Reue/Besserung einhergehen, jeder der zum zweiten mal dasselbe erleidet, ist einer zuviel und da setzen Sanktionen (notfalls auch körperlich) an.
Vitoria hat geschrieben:Zur Rache : Diese beansprucht der Gott der Bibel für sich allein, der gläubige Jude oder Christ muss also seine Rachegelüste überwinden:

3. Mose 19;18:
Du sollst dich nicht rächen, noch Zorn bewahren gegen die Kinder deines Volks. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst; ich bin der Herr.

Paulus betont das in Römer 12;19 für die Christen:
Rächt euch nicht selbst, meine Lieben, sondern gebt Raum dem Zorn Gottes; denn es steht geschrieben (...): Die Rache ist mein; ich will vergelten, spricht der Herr.

Rache und Hass liegen eng beieinander. Mir scheint, dass Hass - mehr als das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein - die Grundlage für Rache ist, der Hass auf den Täter für das, was dieser einem angetan hat. Hass aber schlägt meiner Meinung nach zurück auf den Hassenden, indem er ihn allmählich zerfrisst.
Witzig, das ist alles aus der Thora, ebeso wie das Auge um Auge-Prinzip :confused: Welches Strafsystem hatten dann die Juden? Egal wir, es geht hier sowieso um zwei Systeme: Einmal nen (fiktiven) koranischen Staat wo ich mir vorstelle,wie der aussehen würde, das ist aber pure Fiktion und wird eh nie geschehen.

Zum zweiten, was man in Dt ändern/verbessern könnte. Ich lege keinen Wert auf Gewalt, auch nicht unbedingt Körperstrafen (außer er lernt es nicht, wenn er sein Leid nicht mal am eigenen Leib spürt), ich denke aber Strafen sollten Zwecke erfüllen: Sühne, Abschreckung, Schutz der Bevölkerung, und Gerechtigkeit gegenüber dem Opfer. WIE das erfüllt wird bleibt mir gleich. Beispiel zum Thema Rache: Du wirst vergewaltigt, er bekommt 2 Jahre. Dann ist er frei, du leidest noch immer. Ist das gerecht, willst du Rache WEIL das ungerecht ist? Ihr tut immer so, als wäre Rache das größte Übel, nein, Hass ist was anderes, in dem Artikel war klar gesagt, häufig ist mangelnde Gerechtigkeit ein Grund für Rache, und ich selbst empfinde das auch so. Rache aus Hass, das sind niedere Beweggründe, Rache weil man nicht vergeben kann trotz Entschuldigung, Rache im Übermaß... ja, da stimme ich zu.

Zurück zum Beispiel: 2 Jahre erfüllt keinen der von mir genannten Zwecke. Das Opfer wird nicht entschädigt, die Gesellschaft ist nur für 2 Jahre geschützt, ob Gefängnis eine "Strafe" ist, die mit Leid verbunden ist, kommt wohl aufs Gefängnis an, aber in keinem Fall sind 2 Jahre engesperrt sein "gleichewertig" zum längerwährenden Leid des Opfers. Das ist nicht angemessen. Wenn jetzt das Opfer einfach Rachegelüste für den verspürt und durchsetzen könnte, dass das Gesetz geändert wird, zB das Opfer bekommt Entschädigung, der Täter kommt länger in den Knast und bei Triebtätern, die werden dann chemisch kastriert zum Schutz der Bevölkerung, wenn er rauskommt. Das kommt den genannten Aspekten doch viel näher. Wenn der Typ "ausgeschaltet" ist, empfindet das Mädchen bestimmt auch keine Rache mehr. Aber man kann auch nicht von Vergebung reden, sie haben sich auch nicht ausgesöhnt, sie weiß er ist weg und er ist ihr schlichtweg egal. Die Rache für eine ungerechte Strafe ist in meinen Augen kein niederiger Beweggrund, noch verwerflich, sondern ein ganz natürliches Gefühl als Auflehnung gegen Unrecht. Grenzenloser Hass, maßlose Rache ja, aber nicht so was.

Im Prinzip bleibt es beim Gleichen. Ich bin dafür, gleichWERTIGES mit gleichem zu vergelten, aber die Strafe muß angemessen/gerecht sein. Und da ist der Haken. Und ich sags auch nochmal, ich will und kann sowieso nicht die Gesetze ändern, liegt nicht in meiner Macht, aber früher hatte man eben kein Gefängnis und nach der Zeit der Offenbarung wurden die Gesetze und Strafen wohl auch 1:1 durchgeführt und da hat es auch geklappt. Und ich hab mich einfach gefragt, wo genau der Haken liegt, dass es hier nicht funktioniert. Mag sein dass es nicht direkt daran liegt, dass es keine Körperstrafen oder Todesstrafe gibt, sondern, dass die Angemessenheit/Gleichwertigkeit der Strafe nicht gegeben ist, ist gut möglich.

Aber wenn ein mehrfacher Mörder zum Schutz der Gesellschaft für immer (nicht nur 15 Jahre) in den Knast geht, und die Bevölkerung für ihn blecht, weil er ein Recht auf Leben hat, dann frag ich mich schon, ob das ideal ist, wenn du ihn hinrichtest, kann er auch keinem mehr was tun, es gibt keine Fluchtgefahr und er hat sich doch auch nicht um das Recht auf Leben der anderen gekümmert. Und ich möchte auch nicht, dass jemand aus meiner Familie in nem Hochsichertsheitsgefängnis als Wärter arbeitet, die Drecksarbeit muß auch wer tun, und ein Mörder begeht hauptsächlich die Tat aus niederen Beweggründen, zur Vertuschung der Tat davor, damit er nicht verpetzt wird vom Opfer.... Naja hin und her, man findet wohl keine Lösung.....

Aber man braucht nicht so zu tun als wäre Rache das eigentliche Übel, nein, die Tat und daruffolgende Ungerechtigkeit ist, was Rache auslöst..........
Zuletzt geändert von schwarzerose am Mi 8. Feb 2012, 19:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von schwarzerose »

Tirzah hat geschrieben:
Ich weiß ja nicht, ob Du schon mal selbst Opfer einer Straftat, erst recht eines Gewaltverbrechens, gewesen bist. Ich kann mir vorstellen, dass manche Opfern tatsächlich für eine gewisse Zeit ein Bedürfnis nach Rache empfinden. Bei mir war das teilweise so. In Gedanken hab ich den Täter oft genug bestraft, manchmal hatte ich Fantasien, in denen ich mir ausmalte, wie er von irgendwelchen Schlägern krankenhausreif geprügelt wird (nicht totgeprügelt, er sollte ja lange genug leiden). In Gedanken hab ich mir das in allen Details ausgemalt.

Und wie gesagt: Am schlimmsten finde ich, dass man sich damit auf dasselbe gewalttätige, grausame Niveau des Täters begibt.
Ui, das tut mir leid. Und gehts dir jetzt besser?
Beate hat geschrieben:schwarzerose: da hast du etwas gründlich missverstanden.

Es gibt keine Wiedervergeltung im Koran. Es gibt die Todesstrafe für Mord, aber nicht die Wiedervergeltung in dem Sinne dass man einem, der einem selbst den Arm gebrochen hat, auch den Arm brechen darf. Der Vers sagt aus, dass die finanzielle Entschädigung dem Schaden, der durch eine Verletzung oder gar eine Tötung entstanden ist, entsprechen muss.
*Schulterzuck* Da hätte ich gern Beweise oder ne logische Erklärung, das überzeugt mich nicht. Woraus schließt du die Todesstrafe für Mord? Wahrscheinlich daraus, dass der Verwandte die Möglichkeit/nicht Pflicht zur Blutrache hat oder? Wie willst du denn den Verlust deines Armes ernsthaft gleichwertig in Geld aufwiegen? Das GEHT NICHT. Was macht dich so sicher, dass es damals nicht erlaubt war? Wie war denn das Rechtssystem damals?
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von Tirzah »

Ich halte es eher mit diesem Ausspruch:

By taking revenge on him (the perpetrator) I would actually pay him the highest compliment possible. It would be like saying "You affected my life to such an extend that I feel I must affect your life as deeply as you have mine."

Und diesem Gefallen sollte man dem Täter nicht tun. Weil man sich dann immer weiter an den Täter bindet. Ich spreche nicht davon, ihm zu vergeben oder straffrei ausgehen zu lassen. Ok, wenn das Opfer zur Vergebung bereit ist und sie aus tiefstem Herzen wünscht, ... aber manche Taten lassen sich nicht vergeben. Man sollte sich jedoch nie auf das gleiche primitive Niveau des Täters begeben.
schwarzerose

Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von schwarzerose »

Tirzah hat geschrieben:Ich halte es eher mit diesem Ausspruch:

By taking revenge on him (the perpetrator) I would actually pay him the highest compliment possible. It would be like saying "You affected my life to such an extend that I feel I must affect your life as deeply as you have mine."

Und diesem Gefallen sollte man dem Täter nicht tun. Weil man sich dann immer weiter an den Täter bindet. Ich spreche nicht davon, ihm zu vergeben oder straffrei ausgehen zu lassen. Ok, wenn das Opfer zur Vergebung bereit ist und sie aus tiefstem Herzen wünscht, ... aber manche Taten lassen sich nicht vergeben. Man sollte sich jedoch nie auf das gleiche primitive Niveau des Täters begeben.
Mir ist klar, dass dein Leid nicht gemildert oder vergessen wird, wenn er ebenso leidet. Aber wenn ein willkürlich Prügelnder eben im Extremfall (nach mehrmaligen einschlägigen Taten) so richtig im selben Ausmaß verprügelt wird, wird ihm vielleicht erstmal bewußt, welches Leid er verursacht hat und das dient ihm (und wenn er öffentlich geprügelt wird) auch anderen, die ebenso ihre Agressionen an anderen auslassen, zur Abschreckung das nicht wieder zu tun. Da sehe ich den Sinn dahinter in einem System, wo es kein Gefängsnis gibt, die Bevölkerung aber geschützt werden muß. Was aber nicht heißt, es geht heutzutage auch anders.
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von Tirzah »

schwarzerose hat geschrieben: Mir ist klar, dass dein Leid nicht gemildert oder vergessen wird, wenn er ebenso leidet. Aber wenn ein willkürlich Prügelnder eben im Extremfall (nach mehrmaligen einschlägigen Taten) so richtig im selben Ausmaß verprügelt wird, wird ihm vielleicht erstmal bewußt, welches Leid er verursacht hat und das dient ihm (und wenn er öffentlich geprügelt wird) auch anderen, die ebenso ihre Agressionen an anderen auslassen, zur Abschreckung das nicht wieder zu tun.
Ich muss Dich enttäuschen. Was glaubst Du, allein wie viele dieser jugendlichen Schläger und Gewalttäter (und auch zahllose andere Gewalttäter) zuhause oder in ihrer Jugend selbst körperlich gezüchtigt werden, bzw. wurden? Viele kriegen daheim wegen jedem Pups Dresche, manche werden aufs Übelste misshandelt und dennoch ist es ihnen ja wohl anscheinend nicht Lehre genug gewesen, um sie vom Begehen schlimmsten Gewaltdelikte abzuhalten.

Ich kenne solche Sprüche von meinem Vater, wenn die Rede auf Verbrecher kommt, vor allem aber auf jugendliche Gewalttäter. Da sagt er dann: "Den Jugendlichen heute geht es ja nur viel zu gut, denen gehört genau wie das bei uns damals war nur ne anständige Tracht Prügel."

Das Problem ist: Die Prügel kriegen die meisten ja ausgiebig. Und? Macht sie das zu besseren, friedliebenderen Mitmenschen? Nö.

Und wieviele Täter werden im Knast Opfer von Misshandlungen? Von Prügeln, Messerstechereien, Vergewaltigungen... und? Kommen diese Menschen als bessere, da geläuterte, Menschen aus dem Knast wieder raus? Highly unlikely.

Die wissen dann, was für Leid sie amderen angetan haben, wenn man auch sie nach der Tat prügelt, misshandelt (Deine Wunschvorstellung bzgl. Auspeitschen)? Vielleicht wissen sie's sogar, aber es ihnen egal. Wichtig wäre nämlich, dass sie Reue udn Mitleid empfinden für ihr Opfer. Aber das tun die wenigsten Täter, egal was mit ihnen nach der Tat auf Rechtswegen geschieht. Wenn Du die dann prügelst, anstatt sie in den Knast zu stecken, werden sie höchstens noch bockig und trotzig, selbstmitleidig. So erzeugt man doch keine Reue! So schließ man nur den Kreis der Gewalt.
schwarzerose

Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von schwarzerose »

Tirzah hat geschrieben: Ich muss Dich enttäuschen. Was glaubst Du, allein wie viele dieser jugendlichen Schläger und Gewalttäter (und auch zahllose andere Gewalttäter) zuhause oder in ihrer Jugend selbst körperlich gezüchtigt werden, bzw. wurden? Viele kriegen daheim wegen jedem Pups Dresche, manche werden aufs Übelste misshandelt und dennoch ist es ihnen ja wohl anscheinend nicht Lehre genug gewesen, um sie vom Begehen schlimmsten Gewaltdelikte abzuhalten.
Du vergleichst grad Äpfel mit Birnen.... Es gibt doch wohl nen Unterschied zwischen Prügeln, als Strafe, um das mal am eigenen Leib zu erfahren und für jeden Mist ungerechtfertigt geprügelt zu werden. Was geht denn jetzt ab? Siehs mal anders rum. Ein Jugendlicher, der permanent grundlos/ungerechterweise geprügelt wird, sinnt auf Rache aufgrund der Ungerechtigkeit, die ihm widerfahren ist, so wird ein Teufelskreis draus. Weil er die Rache dann an ebenso Unschuldigen auslässt. Noch dazu stumpfen sie dadurch wohl emotional ab. Das hat doch jetzt nichts mit nem koranischen Vergeltungsprinzip zu tun..... Reden wir nicht von Gleichem mit Gleichem vergelten? Nen Pups und Prügel, sorry aber ich weiß ja nicht, wie du pupst.... :tuedeltue:
Tirzah hat geschrieben: (Deine Wunschvorstellung bzgl. Auspeitschen)? Vielleicht wissen sie's sogar, aber es ihnen egal. Wichtig wäre nämlich, dass sie Reue udn Mitleid empfinden für ihr Opfer. Aber das tun die wenigsten Täter, egal was mit ihnen nach der Tat auf Rechtswegen geschieht. Wenn Du die dann prügelst, anstatt sie in den Knast zu stecken, werden sie höchstens noch bockig und trotzig, selbstmitleidig. So erzeugt man doch keine Reue! So schließ man nur den Kreis der Gewalt.
Verabschiede dich von meiner Wunschvorstellung, die kennst du gar nicht. Meine Wunschvorstellung ist ein absolut friedliches Land ohne jegliche Gewalt. "Wichtig wäre nämlich, dass sie Reue udn Mitleid empfinden für ihr Opfer." Ihnen ist dasselbe wohl auch nicht widerfahren, ne? Und im Knast, wo du dein Opfer nicht siehst, lernst du ganz sicher, Mitleid zu empfinden. Außerdem, kannst du mir gern meine Frage beantworten, wie denn das damals ohne Knast war, wie haben dies denn gemacht? Das würde mich interessieren, da ging es doch auch..... Lies dir das bitte nochmal durch, vllt sollten wir erstmal die Termini Aktio und Reaktio klären.... :roll: Das war jetzt echt an meiner Aussage vorbei.....
Zuletzt geändert von schwarzerose am Mi 8. Feb 2012, 19:58, insgesamt 2-mal geändert.
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Beate
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von Beate »

schwarzerose hat geschrieben:
Beate hat geschrieben:schwarzerose: da hast du etwas gründlich missverstanden.

Es gibt keine Wiedervergeltung im Koran. Es gibt die Todesstrafe für Mord, aber nicht die Wiedervergeltung in dem Sinne dass man einem, der einem selbst den Arm gebrochen hat, auch den Arm brechen darf. Der Vers sagt aus, dass die finanzielle Entschädigung dem Schaden, der durch eine Verletzung oder gar eine Tötung entstanden ist, entsprechen muss.
*Schulterzuck* Da hätte ich gern Beweise oder ne logische Erklärung, das überzeugt mich nicht. Woraus schließt du die Todesstrafe für Mord? Wahrscheinlich daraus, dass der Verwandte die Möglichkeit/nicht Pflicht zur Blutrache hat oder? Wie willst du denn den Verlust deines Armes ernsthaft gleichwertig in Geld aufwiegen? Das GEHT NICHT. Was macht dich so sicher, dass es damals nicht erlaubt war? Wie war denn das Rechtssystem damals?
Ähm, einfach mal den Koran lesen. Da steht das alles drin. Und zur Erläuterung dann auch mal einen Tafsir. Das kann nicht schaden.
Die finanzielle Entschädigung dient auch nicht der Befriedigung von Rachegefühlen, sondern der Versorgung von Angehörigen, denen eventuell der Familienvater genommen wurde. Insofern ist das Blutgeld für ein Kind im Vergleich zum Familienvater gering, da ein Kind in der Regel nicht zum Familieneinkommen beiträgt.
Sure 18
[103] Sprich: "Sollen Wir euch die nennen, die bezüglich ihrer Werke die größten Verlierer sind?
[104] "Das sind die, deren Eifer im irdischen Leben in die Irre ging, während sie meinen, sie täten gar etwas Gutes."
schwarzerose

Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von schwarzerose »

Beate hat geschrieben: Die finanzielle Entschädigung dient auch nicht der Befriedigung von Rachegefühlen, sondern der Versorgung von Angehörigen, denen eventuell der Familienvater genommen wurde. Insofern ist das Blutgeld für ein Kind im Vergleich zum Familienvater gering, da ein Kind in der Regel nicht zum Familieneinkommen beiträgt.
Ich hab den Koran nicht nur gelesen, sondern dir zitiert. Das wir ein unterschiedliches Verständnis haben, wissen wir schon länger. Aber auf meinem falschen Verständnis rumreiten, ohne selbst logischere Erklärung zu bringen, wird mich nicht überzeugen. Irgendwie umgehst du meine Fragen:

1. Woraus genau schließt du, dass Widervergeltung NICHT erlaubt wäre? Aber nicht Tafsir oder habt ihr andere Tafsire?

2. Gleiches mit gleichem vergelten bezieht sich demnach nur auf "gleichen finaziellen Verlust" mit "gleichen finaziellen Verlust" vergelten, weshalb ein Kind weniger "wert" ist? Ein Mensch hat also keinen emotionalen Wert, den es zu entschädigen gilt? (was sowieso praktisch unmöglich wäre) Uff, jetzt müßten eigentlich andere Leute an die Decke springen *michwunder*

3. Der Verlust eines deiner Auges hat aber keinen finaziellen Verlust zur Folge. Arbeiten gehen kannst du dann auch immer noch. Also ein Auge ausstechen ist okay, beim zweiten wird er dann zur Kasse gebeten und muß für deine Arbeitsunfähigkeit aufkommen....? :confused: Da würde mich jetzt noch interessieren: der, der dir das erste Auge aussticht, dem passiert nichts, der, der dir das zweite aussticht, der muß für deine Arbeitsunfähigkeit aufkommen. Ist doch unfair, da hätte der zweite einfach schneller sein müssen, da wäre er der erste gewesen.... Sorry, aber mir wird mangelnde Logik vorgeworfen....

4. Wie wurde das ganze OHNE Gefängnis gemacht? Wie wurde die Bevölkerung geschützt? (DAS ist meine Hauptfrage!)

Auf die Art und Weise komm ich nicht weiter.... Da steckt keine Logik dahinter.... Den Wert eines Menschen NUR in Geld aufzurechnen, ist NIE gerecht. Ich lass mich gern überzeugen, aber nicht so..... Der Koran ist doch ein logisches System..... ein gerechtes System..... Und vor allem muß es realistisch sein... Mag sein mein System hat Fehler, das oben aber auch.....
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von Hiyam »

schwarzerose hat geschrieben:
Beate hat geschrieben: Die finanzielle Entschädigung dient auch nicht der Befriedigung von Rachegefühlen, sondern der Versorgung von Angehörigen, denen eventuell der Familienvater genommen wurde. Insofern ist das Blutgeld für ein Kind im Vergleich zum Familienvater gering, da ein Kind in der Regel nicht zum Familieneinkommen beiträgt.
Ich hab den Koran nicht nur gelesen, sondern dir zitiert.
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von iman07 »

schwarzerose hat geschrieben: Ein Mensch hat also keinen emotionalen Wert, den es zu entschädigen gilt? (was sowieso praktisch unmöglich wäre) Uff, jetzt müßten eigentlich andere Leute an die Decke springen *michwunder*
Du sagst es doch selbst - den Wert eines Menschen zu entschaedigen ist unmoeglich. Mich wundert dass du immer noch so sehr auf diesem Prinzip herumreitest. Hinter deinen Schlussfolgerungen steckt doch auch keine Logik.

Gefaengnis, Koerperstrafe, finanzielle Entschaedigung hin oder her, im Endeffekt wiegt keine dieser Strafen die Tat wieder auf (fuer keine der Parteien). Die Gerechtigkeit die du wiederherstellen willst gibt es schlicht und einfach nicht (ausser wie gesagt durch Gottes Hand). Deshalb sollte ein Staat seine Finanzen und Energien primaer darauf verwenden diese Taten zu verhindern (ich denke da sind wir uns auch einig).
"Woran du aber dein Herz hängst, das ist dein Gott"
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"Der erste Schluck aus dem Becher der Naturwissenschaften macht atheistisch, aber auf dem Boden des Bechers wartet Gott."
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von Beate »

schwarzerose: da gibt es nun mal kein Drehen und Wenden. Eine Wiedervergeltung à la Auge um Auge - Zahn um Zahn verlangt der Koran nicht.
Sure 18
[103] Sprich: "Sollen Wir euch die nennen, die bezüglich ihrer Werke die größten Verlierer sind?
[104] "Das sind die, deren Eifer im irdischen Leben in die Irre ging, während sie meinen, sie täten gar etwas Gutes."
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von schwarzerose »

iman07 hat geschrieben: Du sagst es doch selbst - den Wert eines Menschen zu entschaedigen ist unmoeglich. Mich wundert dass du immer noch so sehr auf diesem Prinzip herumreitest. Hinter deinen Schlussfolgerungen steckt doch auch keine Logik.

Gefaengnis, Koerperstrafe, finanzielle Entschaedigung hin oder her, im Endeffekt wiegt keine dieser Strafen die Tat wieder auf (fuer keine der Parteien). Die Gerechtigkeit die du wiederherstellen willst gibt es schlicht und einfach nicht (ausser wie gesagt durch Gottes Hand). Deshalb sollte ein Staat seine Finanzen und Energien primaer darauf verwenden diese Taten zu verhindern (ich denke da sind wir uns auch einig).
Die absolute Widerherstellung des finaziellen Verlustes einer Person gibt es aber auch nicht. Wer sagt denn, dass der Papa nicht Millionär geworden wäre, wenn er nicht getötet wurde, und wird das Ersatzgeld nicht eher an der Möglichkeit des Liquidität des Täters bemessen, als am Verbrauch der Familie? Es gibt nichts Absolutes auf der Welt. Außerdem dient Strafe nicht nur der Entschädigung, sondern auch Strafe, Abschreckung und Schutz. Wie du das OHNE Knast hinkriegen willst, hat mir auch bis jetzt keiner beantwortet. Absolute Gerechtigkeit auf Erden gibts auch nicht, aber dem könnte man näher kommen. Und ich weiß nicht, ich hab nicht behauptet, hier im jetztigen System Gefängnis abzuschaffen und Widervergeltung einzuführen, würde was bringen, nein. Der Koran ist ein komplettes System, Strafrecht ist nur ein Bruchteil, aber als komplettes System wären evtl. die Ursachen schon gemindert. Dass man das Übel an der Wurzel packen muß, ja, da sind wir uns einig.

Meine Frage steht aber immer noch. Wie war das islamische System nach der Offenbarungszeit? Wie war das Strafrecht OHNE Gefängnis? Und wie kam man ohne Gefängnis dem Schutz der Bevölkerung nach? Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es keine mysteriösen, uns unbekannten Gefängnisse gab und dass das koranische Strafrecht 1:1 angewendet wurde, DAMALS, selbst wenn man das heute im zeitlichen Kontext betrachten müßte.

Traut sich jemand an die Frage ran, oder beschränkt ihr euch darauf meine Unlogik anzuprangern, ohne selbst logische Lösungen oder Erklärungen zu liefern? Falls das konstruktive Diskussionen sein sollen, so hab ich das bis jetzt noch nicht bemerkt. Die Darstellung einer Theorie erfolgt derzeit einseitig meinerseits, ohne ernste Gegenargumente außer "das ist nicht so, das kann man heut nicht mehr machen, wie brutal, das hat Gott aber nicht gesagt...." kommen. Was hat er denn gesagt?
Beate hat geschrieben:schwarzerose: da gibt es nun mal kein Drehen und Wenden. Eine Wiedervergeltung à la Auge um Auge - Zahn um Zahn verlangt der Koran nicht.
Das wars? Ein Statement wie "das ist halt nicht so" ohne Beweise, ohne Gegendarstellung, mehr kommt da nicht? Wenns keine Widervergeltung gibt, was gab es dann?

Ich hatte 5 Fragen gestellt. Warum bekomme ich keine Antwort? Möchtest du es nicht erklären oder kannst du nicht? Wenn du meinst ich bin im Irrtum, dann läge es doch an dir mich aufzuklären, oder? Damit ich nicht weiter zu den "Unwissenden" gehöre.....

Du kannst auch gern sagen, du willst es nicht erklären, dann kann ich mir die einseitgen Versuche des Annäherns und Verstehens schenken und meine Zeit sinnvoller nutzen. Damit (mir das zu sagen) tätest du mir nen Gefallen, wenn ich denn aus der Diskussion keinen Wissenserwerb ziehen kann......
schwarzerose

Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von schwarzerose »

Hiyam hat geschrieben:
schwarzerose hat geschrieben:
Beate hat geschrieben: Die finanzielle Entschädigung dient auch nicht der Befriedigung von Rachegefühlen, sondern der Versorgung von Angehörigen, denen eventuell der Familienvater genommen wurde. Insofern ist das Blutgeld für ein Kind im Vergleich zum Familienvater gering, da ein Kind in der Regel nicht zum Familieneinkommen beiträgt.
Ich hab den Koran nicht nur gelesen, sondern dir zitiert.
:smifun: putzig.
Freut mich dich erfreut zu haben :blumen:
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Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von Beate »

schwarzerose: was kann ich dafür, wenn du mir nicht glauben willst.

2, 178 O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein.

Dieser Vers legt fest, dass eine angemessene finanzielle Entschädigung an die Angehörigen zu zahlen ist. Er bedeutet nicht, dass man z.B. für einen ermordeten Sklaven einen anderen töten soll!

Zur Offenbarungszeit übliche Strafen waren daneben vor allem die Verbannung, der Ausstoß aus der Gesellschaft, das Auspeitschen und die Todesstrafe.

Da kannst du jetzt auch jeden fragen, vom Fundi bis zum Progressiven. Sie werden dir alles sagen, dass mit oben zitiertem Vers die finanzielle Entschädigung gemeint ist. Das ist einfach unumstritten.
Sure 18
[103] Sprich: "Sollen Wir euch die nennen, die bezüglich ihrer Werke die größten Verlierer sind?
[104] "Das sind die, deren Eifer im irdischen Leben in die Irre ging, während sie meinen, sie täten gar etwas Gutes."
schwarzerose

Re: Das Gebot der Nächstenliebe

Beitrag von schwarzerose »

Beate hat geschrieben:
Dieser Vers legt fest, dass eine angemessene finanzielle Entschädigung an die Angehörigen zu zahlen ist. Er bedeutet nicht, dass man z.B. für einen ermordeten Sklaven einen anderen töten soll!

Zur Offenbarungszeit übliche Strafen waren daneben vor allem die Verbannung, der Ausstoß aus der Gesellschaft, das Auspeitschen und die Todesstrafe.

Da kannst du jetzt auch jeden fragen, vom Fundi bis zum Progressiven. Sie werden dir alles sagen, dass mit oben zitiertem Vers die finanzielle Entschädigung gemeint ist. Das ist einfach unumstritten.
Also wenn jemand, mutwillige KV betrieben hat, wurde er ausgepeitscht. Tat er das aber ständig und wurde trotz Peitschens rückfällig, wurde er dann getötet oder wie? Oder wie wurde das bei Mehrfachtätern gehandhabt? Also immer wieder zweckloses Peitschen dient ja nicht dem Schutz der Gesellschaft.... Und wenn er aus der Gesellschaft ausgestoßen wurde, wo kam er hin und wie wurde sichergestellt, dass er nicht wieder reinkam?

Aber dass der Blutsverwandte den Mord des zB Bruders mit Mord rächen durfte, ist so, oder? Mich wundert trotzdem, warum da nicht steht, die Widervergeltung ist euch NICHT erlaubt. Dazu nen Tipp?

Ich weiß nicht, ob ich jetzt wirklich Lust hab, die Tafsire durchzusuchen, aber nee, dass alle Quellen das sagen stimmt so nicht.
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