Befreiung vom Fasten

  • Ausgenommen vom Fasten sind Kranke, Menstruierende und Reisende, Soldaten im Krieg und Leute, für die es eine große Mühe darstellt. Die Tage, die man durch Krankheit, Krieg oder durch eine Reise versäumt, soll man nachholen. Wer sein Fasten nicht nachholen kann, ist verpflichtet, pro Tag einen Bedürftigen zu speisen.

    Abu Sa'id Al-Khudri sagte : „Wir reisten mit dem Propheten nach Makka und fasteten. Als wir uns an einem Ort niederließen, sagte der Gesandte Allahs: „Ihr seid eurem Feind durchaus näher gekommen, und das Speisen (das Unterlassen des Fastens) gibt euch mehr Kraft.“ Dies war eine Erlaubnis. Einige von uns fasteten und einige unterließen es. Alsdann ließen wir uns an einem anderen Ort nieder und der Prophet sagte: „Ihr trefft morgen auf euren Feind, und das Speisen gibt euch mehr Kraft, so speist.“ Dies war eine entschlossene Anordnung, also speisten wir.“ Dann sagte er : „Und du sahst uns danach mit dem Propheten auf der Reise fasten.“
    Überliefert von Muslim, Abu Dawud und Ahmad.

    Der Zusatz Und denen, die es mit großer Mühe ertragen können, ist als Ersatz die Speisung eines Armen auferlegt. muss interpretiert werden. In der klassischen Theologie gilt diese Ausnahmeregel für Alte, Schwangere und Stillende.